13. Februar 2018
BEHINDERUNG

Der Weg zum höheren Grad der Behinderung

Was Menschen mit Behinderung bei einer Neufeststellung des Grades der Behinderung (GdB) beachten sollten

Wenn die Einschränkungen durch eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung immer größer werden, kann sich für die Betroffenen ein Neufeststellungsantrag (Verschlechterungsantrag) lohnen. Wie der Sozialverband VdK Menschen dabei unterstützt, zeigt ein Videobeitrag auf www.vdktv.de (siehe Seitenfuß).

Symbolfoto: Ein Mann hält einen Schwerbehindertenausweis in die Kamera
Kann erst ab einem Grad der Behinderung von 50 beantragt werden: der Schwerbehindertenausweis | © imago/Becker&Bredel

Silke Pesch (Name von der Redaktion geändert) hat Multiple Sklerose und kann sich fast nur noch im Rollstuhl fortbewegen. Bisher hat sie einen Grad der Behinderung (GdB) von 30. Nun überlegt sie, diesen neu feststellen zu lassen, um den GdB von 50 zu bekommen. Damit würde sie als schwerbehindert gelten und bekäme weitere Nachteilsausgleiche, die ihr die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern sollen.

Neufeststellung des GdB birgt Chancen und Risiken

Ihr Fall scheint erfolgversprechend zu sein. Doch lohnt sich bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands immer ein Antrag auf Neufeststellung des GdB?

„Es kommt darauf an“, sagt Carsten Bandtel, Sozialrechtsreferent der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH in Stuttgart. „Ein Neufeststellungsantrag bringt Chancen, birgt aber auch Risiken“, erklärt der VdK-Experte. Denn bei jedem Verfahren wird der komplette Gesundheitszustand der Patientin oder des Patienten erneut unter die Lupe genommen. Stellt dabei ein Gutachter in bestimmten Bereichen eine Verbesserung fest, wie zum Beispiel nach einer erfolgreichen Knie- oder Hüftoperation, kann es auch zu einer Herabstufung kommen.

Bandtel empfiehlt jedem Betroffenen, sich beim Sozialverband VdK beraten zu lassen. Denn es kommt auf den Einzelfall und den jeweiligen Gesundheitszustand an.

Ein erstes wichtiges Indiz, dass ein neuer Antrag erfolgreich sein könnte, ist die Meinung des behandelnden Arztes. Dieser kennt die gesundheitliche Entwicklung des Patienten am besten und sieht, ob sich der Gesamtzustand merklich so verschlechtert hat, dass ein höherer GdB oder zusätzliche Merkzeichen möglich sind.

Wenn der Arzt einen Antrag empfiehlt, sollte der Betroffene sich aber trotzdem noch einige Fragen stellen, wie Bandtel erläutert: „In welcher Ausgangssituation befinde ich mich? Welches Ziel habe ich? Was bringt mir das?“

Nachteilsausgleiche durch einen höheren GdB und Merkzeichen

Ziele können ein höherer GdB und/oder zusätzliche Merkzeichen sein. Damit sind verschiedene Nachteils­ausgleiche verbunden, die Patienten den Alltag erleichtern sollen. So ist der Schritt zu einem GdB von 50 eine wichtige Hürde. Erleichterungen, wie zum Beispiel ein besserer Kündigungsschutz, zusätzlicher Urlaub und ein früherer Rentenbeginn, wären die Folge. Außerdem bekommen die Betroffenen einen Schwerbehindertenausweis. Er dient dem Nachweis der Schwerbehinderung und wird benötigt, um bestimmte Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen zu können. Auch gibt es teilweise Rabatte und Ermäßigungen auf freiwilliger Basis, wenn man den Schwerbehindertenausweis vorzeigt.

Neufeststellung: Der GdB kann auch herabgesetzt werden

Wer bereits einen GdB von 50 oder mehr hat, kann mit einem Neufeststellungsantrag daher auch viel verlieren. So rät Bandtel Frauen und Männern, die kurz vor der Altersrente für Schwerbehinderte stehen, mit dem Antrag so lange zu warten, bis der Ruhestand begonnen hat. Umgekehrt sollten diejenigen, die ebenfalls diese Altersrente anstreben und denen eine Verringerung des GdB unter 50 droht, ein Verfahren so lange wie möglich hinauszögern. Denn hat die Rente erst einmal begonnen, ändert sich daran nichts mehr.

Neben einem höheren Grad der Behinderung können Menschen mit Behinderung mit einem Antrag auf Neufeststellung auch Merkzeichen beantragen wie „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert), das beispielsweise das Parken auf Behindertenparkplätzen erlaubt. Egal, welche Ziele der Patient hat, eine Beratung beim VdK ist zu empfehlen.

Gut zu wissen: Ein "Verschlimmerungsantrag", also ein Antrag auf Neufeststellung des GdB, ist nicht dasselbe wie ein Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid.

Wird erstmalig ein Grad der Behinderung festgestellt ("Erstantrag") und der Betroffene ist nicht einverstanden mit dem Feststellungsbescheid, kann er innerhalb einer Frist, in der Regel innerhalb eines Monats, Widerspruch dagegen einlegen. Der "Verschlimmerungsantrag" hingegen wird gestellt, wenn sich der Gesundheitszustand des Betroffenen verschlechtert hat und der GdB neu festgestellt werden soll. Der Sozialverband VdK berät seine Mitglieder zum Thema und hilft bei Antragstellung und Widerspruch.

Lesen und sehen Sie mehr:

BEHINDERUNG
Symbolfoto: Junge Frau im Rollstuhl bewegt sich durch die Stadt
Was bedeutet eigentlich der "Grad der Behinderung" (GdB) und wie wird er ermittelt? Ab welchem Grad der Behinderung gilt man als schwerbehindert? | weiter
| cl
BEHINDERUNG
Ein Rollstuhlfahrer der für behinderte Menschen Arbeitnehmer stehen soll.
Laut BAG muss bei der Kündigung Schwerbehinderter die Behindertenvertretung informiert werden, aber nicht sofort. Was gilt generell bei Kündigungen & Kündigungsgschutz von behinderten Beschäftigten? | weiter
14.12.2018 | sko
BEHINDERUNG
Symbolfoto: Ein Mann hält einen Schwerbehindertenausweis hoch
Informationen zum Schwerbehindertenausweis - Wer braucht ihn? Was bringt er? Wo kann man ihn beantragen und was wird darin festgehalten? | weiter


VdK-TV: Neufeststellung des Grades der Behinderung (GdB)

Verschlechtern sich Beschwerden durch eine Behinderung, können Betroffene den Grad der Behinderung (GdB) neu feststellen lassen. Aber Vorsicht, es gibt einiges zu beachten! Denn der GdB kann auch herabgestuft werden.

VdK-TV: Rund um den Schwerbehindertenausweis

Der VdK informiert über die wichtigsten Fragen zum Schwerbehindertenausweis und klärt: Was ist ein GdB? Wie lange ist ein Schwerbehindertenausweis gültig und was bringt er überhaupt? Hinweis: Die jeweils aktuell gültigen Preise für die Wertmarke im ÖPNV finden Sie hier: https://www.vdk.de/permalink/73592

hei

Schlagworte Grad der Behinderung | Neufeststellung | Merkzeichen | Schwerbehindertenausweis | Nachteilsausgleiche | Schwerbehinderung | GdB

  • Sozialrecht
    Ob Rente, Gesundheit und Pflege, Teilhabe und Behinderung, Leben im Alter oder soziale Sicherung: Der Sozialverband VdK ist für seine Mitglieder ein kompetenter Ratgeber und Helfer in allen sozialrechtlichen Belangen. | weiter
  • Rente
    Der VdK will die Rente zukunftssicher machen und Altersarmut verhindern. Lesen Sie hier alles rund um die Themen Rente, Alterssicherung und unsere rentenpolitischen Forderungen. | weiter
  • Soziale Gerechtigkeit
    Rund 15,3 Millionen Menschen sind in Deutschland von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht - das ist fast jeder Fünfte! Der Sozialverband VdK kämpft für soziale Gerechtigkeit und setzt sich gegen die fortschreitende soziale Spaltung ein. | weiter
  • Behinderung
    Der VdK setzt sich für gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen ein. Lesen Sie mehr zu Inklusion, Behindertenpolitik und Barrierefreiheit. | weiter
  • Pflege
    Wir finden: Die Situation Pflegebedürftiger und Pflegender muss sich dringend verbessern. Lesen Sie hier mehr zum Thema Pflegepolitik, pflegende Angehörige, häusliche Pflege und Pflegeleistungen. | weiter
  • Gesundheit
    Wir brauchen ein Gesundheitssystem, das an den Bedarfen der Menschen ausgerichtet ist. Lesen Sie mehr zu Gesundheitspolitik, Prävention, Gesundheitsleistungen, Hilfsmitteln und Versorgung. | weiter
  • Frauen
    Frauen erhalten 49 Prozent weniger Einkommen und 53 Prozent weniger Rente als Männer. Der VdK setzt sich für mehr Gerechtigkeit für Frauen ein, kämpft für Gleichberechtigung und Gleichstellung. | weiter
  • Familie
    Wir brauchen Verlässlichkeit für Familien. Der VdK setzt sich unter anderem für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein, für familiengerechte Arbeitszeiten, den Ausbau der Kinderbetreuung und für ein Rückkehrrecht in Vollzeit. | weiter
  • Ukraine-Hilfe
    Auf dieser Seite haben wir Basis-Informationen für ukrainische Geflüchtete und Helfer zusammengestellt. Zu allen Informationen gibt es weiterführende Links. | weiter
    09.01.2023

Rat und Tat | 13 Fragen zum GdB

Was ist der Grad der #Behinderung, kurz #GdB? Was bedeutet #Schwerbehinderung? Kann man auch mit einer psychischen Erkrankung einen GdB bekommen? Wie wird der Grad der Behinderung ermittelt? Unser Rechtsexperte Oliver Sonntag erklärt euch die 13 wichtigsten Fragen rund um den GdB!

Grad der Behinderung abgelehnt?

Wir sagen Ihnen, was Ihnen laut Sozialrecht zusteht und kämpfen für Ihr Recht. Bundesweit. Jetzt Beratung vereinbaren!

Der VdK
Eine Frau gibt einer anderen Frau zur Begrüßung die Hand. Sie stehen am Eingang eines Gebäudes mit der Aufschrift "VdK Service Point"
Finden Sie mit der Beratungsstellen-Suche die nächste Rechtsberatungsstelle des Sozialverbands VdK - auch in Ihrer Nähe!
DER VdK
Symbolfoto: Zwei Frauen und ein Mann ziehen gemeinsam an einem Seil, an dessen Ende auch jemand zieht.
Wir machen uns stark für soziale Gerechtigkeit. Wir vertreten Ihre sozialpolitischen Interessen und kämpfen für Ihre Rechte. Unsere Stärke: Unabhängigkeit und Neutralität.

Presse
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter mit Informationen zu Sozialpolitik und Sozialrecht sowie aktuellen Infos rund um den Sozialverband VdK.

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.