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Für die meisten Rentnerinnen und Rentner ist die kräftige Rentenerhöhung zum 1. Juli ein Grund zur Freude. Wer jedoch zusätzlich Grundsicherung bezieht, muss im Juli mit weniger Geld auskommen als in anderen Monaten.
Zur Jahresmitte steigen die Renten im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. Für Rentnerinnen und Rentner, die ihre Bezüge mit Grundsicherung aufstocken müssen, ist der Juli jedoch ein Sparmonat. Grund dafür sind die unterschiedlichen Auszahlungsmodi. Während die Grundsicherung bereits am Anfang eines Monats überwiesen wird, kommt die Rente erst am Monatsende auf das Konto. Die Einnahmen werden jedoch nach dem Zuflussprinzip grundsätzlich in dem Monat angerechnet, in dem sie auch ausbezahlt werden.
Dadurch kommt es zu folgender Situation: Die anstehende Rentenerhöhung wird bereits Anfang Juli von der Grundsicherung abgezogen, während es die höhere Rente erst Ende Juli gibt. Es entsteht also ein Fehlbetrag, der im Laufe des Jahres nicht mehr ausgeglichen wird. Das bedeutet: Rentnerinnen und Rentner, die Grundsicherung benötigen, müssen im Juli mit weniger Geld auskommen.
Betroffen sind alle Personen, die erstmals nach dem 1. April 2004 ihre Rentenzahlungen erhalten haben. Rentnerinnen und Rentner, die bereits zuvor im Ruhestand waren, bekommen ihre Rente zu Monatsbeginn überwiesen. Bei ihnen kommt es aufgrund der zeitgleichen Auszahlung der Grundsicherung nicht zu einem Fehlbetrag.
Ein fiktives Beispiel:
Rentnerin Erika Meier erhält 700 Euro Altersrente und 114 Euro Grundsicherung. Zum 1. Juli steigt ihre Rente um 37,45 Euro. Anfang Juli werden ihr nur noch 76,55 Euro Grundsicherung überwiesen, Ende Juli 737,45 Euro Rente. Auf den gesamten Juli gerechnet hat sie statt 814 nur 776,55 Euro (700 Euro Altersrente Ende Juni plus 76,55 Euro Grundsicherung) zur Verfügung.
Bis zum 1. Januar 2016 galt eine Sonderregelung, nach der Änderungen, die zum Nachteil von leistungsberechtigten Personen führen, erst ab dem Folgemonat greifen. Diese wurde gestrichen.
Der VdK fordert eine Wiedereinführung dieser Regelung. „Bei den Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung handelt es sich um eine stark von Armut betroffene Gruppe, die ihre Lage auch nicht mehr durch Erwerbstätigkeit verbessern kann“, betont VdK-Präsidentin Verena Bentele. Darum sollen besondere Härten für diese Personengruppen vermieden werden.
Annette Liebmann
Schlagworte Grundsicherung | Rentenerhöhung | Hartz 4
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