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Sie kommt jährlich per Post, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt: die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Sie gibt Auskunft über zukünftige Rentenansprüche. Wir geben einen Überblick zum Thema.
Jährlich verschickt die Deutsche Rentenversicherung rund 31 Millionen Renteninformationen. Sie gehen an alle Versicherten, die über 27 Jahre alt sind und die mindestens fünf Jahre Beitragszeiten in ihrem Rentenkonto gespeichert haben. Denn erst ab dann erwirbt man einen gesetzlichen Rentenanspruch.
Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Versicherte, die mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, anstelle der Renteninformation alle drei Jahre die Rentenauskunft. Sie ist ausführlicher und enthält neben dem Versicherungsverlauf auch Informationen zu den einzelnen Rentenarten.
Die Renteninformation gibt unter anderem Auskunft darüber, wie hoch die zu erwartende Rente sein wird. Drei Zahlen sind es, die sofort ins Auge stechen: die Höhe der Erwerbsminderungsrente, der bisher erworbene Rentenanspruch sowie die zu erwartende Höhe der Altersrente.
Im Folgenden erklären wir die enthaltenen Zahlen anhand einer Muster-Renteninformation. Klicken Sie auf die Grafiken, um sie zu vergrößern.
Zu Beginn des Schreibens finden Sie fett gedruckt Ihr Renteneintrittsdatum, also den Zeitpunkt, ab dem Sie Ihre Regelaltersrente beziehen können:
Hier ist die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente angegeben. Sie gibt die monatliche Rente an, die Sie erhalten würden, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen ab sofort aus dem Erwerbsleben ausscheiden würden:
Achtung: Wer vorzeitig in Rente geht, muss mit hohen Abschlägen rechnen. Pro Monat, den ein Versicherter früher aus dem Erwerbsleben ausscheidet, zieht die Deutsche Rentenversicherung 0,3 Prozent vom Rentenanspruch ab. Wer ein Jahr früher in Rente geht, verliert entsprechend 3,6 Prozent seiner Rentenansprüche – und das dauerhaft, das heißt ein Leben lang und auch nach Eintritt der Regelaltersrente. Maximal können die Rentenabschläge 10,8 Prozent betragen.
Übrigens: Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist genau halb so hoch wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Die Zahl in der Mitte des Schreibens ist der bisher erworbene Rentenanspruch. Dieser bezieht sich auf die Summe, die man zum jetzigen Zeitpunkt in die Rentenkasse einbezahlt hat:
Die Zahl darunter beziffert die voraussichtliche Höhe der Rente, wenn Sie bis zur Regelaltersgrenze für das gleiche Gehalt wie im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre weiter arbeiten. Die hier angegebene Rentenhöhe berücksichtigt keine möglichen Rentensteigerungen:
Unter dem Punkt „Rentenanpassung“ schätzt die Deutsche Rentenversicherung zusätzlich, wie hoch die Rente ausfallen würde, wenn sie jährlich um ein beziehungsweise zwei Prozent erhöht würde:
In der Vergangenheit gab es jedoch schon öfter sogenannte Nullrunden – das bedeutet, dass die Rente in manchen Jahren gar nicht erhöht wurde.
Die angegebene Rentenhöhe ist ein Bruttobetrag. Netto haben Versicherte im Alter um einiges weniger in der Tasche. So werden auf den angegebenen Betrag Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Darüber hinaus muss die Rente unter Umständen versteuert werden.
Auf der Rückseite des Schreibens erfahren Sie, wie hoch der aktuelle Wert eines Rentenpunkts ist und wie viele Rentenpunkte Sie bereits angesammelt haben:
Bei der Berechnung der Rente zählt jeder Monat der Erwerbstätigkeit. Viele Menschen vergessen, beispielsweise eine Schulausbildung oder ein Studium anzugeben. Aber auch Ausbildungszeiten erhöhen den Rentenanspruch, ebenso wie Schwangerschaft, Kindererziehung, Krankheit oder Pflege. Sie sollten deshalb genau prüfen, ob alle Beschäftigungs- und Anrechnungszeiten aufgeführt sind, und Fehlzeiten unbedingt nachmelden.
Der Sozialverband VdK unterstützt seine Mitglieder gerne bei ihren Rentenangelegenheiten und berät zum Beispiel zur Erwerbsminderungsrente. Hier geht es zu den deutschlandweiten Beratungsstellen des VdK.
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ali/cl
Schlagworte Renteninformation | Erwerbsminderungsrente | Altersrente | Rentenversicherung | Rentenpunkt
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