26. April 2017
Themen

Welche Regelungen jetzt neu sind in der Sozialversicherung

Änderungen in der Krankenversicherung der Rentner, der Sozialhilfe, der Notaufnahme und bei akuten Psychotherapeuten-Terminen

Nichts ist so stetig wie der Wandel. Das gilt auch für gesetzliche Änderungen in der Sozialversicherung. Im zweiten Quartal sind wieder einige Neuregelungen in Kraft getreten.

Symbolfoto: eine PC-Tastatur, darauf ein Klebezettel mit der Aufschrift
© Tim Reckmann/pixelio.de

Krankenversicherung:

Künftige Rentner sollten sich vor Rentenbeginn bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über ihren Versicherungsstatus informieren. In der günstigen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) werden sie nur weiterversichert, wenn die Vorversicherungszeiten stimmen.

Versicherte mit gesetzlichem Rentenanspruch werden Mitglied in der KVdR, wenn sie in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens 9/10 in der gesetzlichen Krankenversicherung oder familienversichert waren. Auch Zeiten aus freiwilliger Mitgliedschaft werden berücksichtigt, Zeiten aus einer privaten Krankenversicherung hingegen komplett nicht.

Neu seit April ist, dass Kindererziehungszeiten ab 1. August 2017 mit pauschal drei Jahren auf die KVdR angerechnet werden. Damit sollen Nachteile für Mütter ausgeglichen werden, die während der Erziehungszeiten nicht in der GKV waren. Reicht die Vorversicherungszeit nicht aus, werden Rentner gesetzlich in der GKV zu höheren Tarifen freiwillig versichert.

Krankenhaus

Sie werden immer voller: die Notaufnahmen in den Krankenhäusern und Kinderkrankenhäusern. Vor allem in Großstädten quellen sie besonders an den Wochenenden über. Allerdings sind rund ein Drittel der Patienten gar keine echten Notfälle, die der schnellen Behandlung bedürfen. Der Gesetzgeber hat daher jetzt die Notbremse gezogen. Der Arzt in der Notaufnahme kann ab sofort selbst entscheiden, ob der Patient stationär aufgenommen wird. Ist dies nicht der Fall und reicht eine ambulante Behandlung, wird er ohne weitere Untersuchung an den Bereitschaftsdienst weitergeleitet.

Psychotherapie

Menschen mit psychischen Problemen finden oft erst nach Monaten Hilfe. Grund sind die langen Wartezeiten. Seit 1. April müssen Psychotherapeuten eine spezielle Sprechstunde mit kurzfristigen Terminen anbieten, damit Patienten zeitnah besprechen können, wie es weitergehen soll. 24 Sitzungen à 25 Minuten für Akuttermine stehen dafür ab dem 1. April zur Verfügung. Ein Antrag ist nicht erforderlich, die Termine müssen der Krankenkasse aber gemeldet werden.

Sozialhilfe

Wer einen Antrag auf Sozialhilfe stellt, muss dazu auch seine finanziellen Verhältnisse offenlegen. Geldvermögen darf nur bis zu einem Höchstbetrag vorhanden sein. Zum 1. April ist nun dieser Vermögensfreibetrag von bisher 2600 Euro auf 5.000 Euro erhöht worden.

Betroffen von der neuen Regelung sind alle Bezieher von Leistungen nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII), beispielsweise Menschen mit Behinderung, die nicht erwerbsfähig sind. Der höhere Freibetrag gilt auch für Bezieher von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, für deren Ehe- und Lebenspartner sowie alleinstehende Minderjährige.

sko

Schlagworte Änderungen | Sozialhilfe | Vermögensfreibetrag | Psychotherapie | 9/10-Regelung | Kindererziehungszeiten | Neuigkeiten | Sozialversicherung

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