26. April 2017
Themen

Mehr Lohn und mehr Rechte für Minijobber

VdK will geringfügig Beschäftigte stärker in die Sozialversicherung einbinden

In Deutschland gibt es sieben Millionen Minijobber. Doch vielen werden ihnen zustehende Rechtsansprüche verweigert, die für andere Arbeitnehmer selbstverständlich sind, wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen. Das geht aus der großen Minijob-Studie des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) in Essen hervor.

Symbolfoto: Buchstabenwürfel bilden das Wort
© imago/McPHOTO

Eine Vorläuferstudie hatte sich bereits mit der Entwicklung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) am Beispiel Nordrhein-Westfalens befasst. „Im Vergleich zum Jahr 2012 haben sich die Zahlen zwar deutlich verbessert, aber viele Arbeitgeber behandeln Minijobber nach wie vor wie Arbeitnehmer zweiter Klasse“, sagte der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Rainer Schmeltzer bei der Vorstellung der Studie in Berlin. Arbeitnehmerrechte werden ihnen vorenthalten. So nutzt beispielsweise über die Hälfte der Minijobber nicht ihren Anspruch auf bezahlten Urlaub. Rainer Schmeltzer kündigte für die Zukunft strengere Regeln und Bußgelder für Arbeitgeber an.

Bei einer geringfügigen Beschäftigung dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu 450 Euro im Monat verdienen, ohne Sozialabgaben zahlen zu müssen. Für Millionen Menschen ist solch ein Job mittlerweile die einzige Erwerbsquelle. Aus einem Nischenangebot wurde ein Massenphänomen. Ehemalige Vollzeitjobs wurden dafür zersplittert. Die Chance, dass aus einem Mini- wieder ein Vollzeitjob wird, ist gering.

Laut der Studie spielen für jeden zehnten Minijobber die flexiblen Arbeitszeiten und die Vereinbarkeit von Job und Familie eine wichtige Rolle. Rund 63 Prozent der Beschäftigten sind Frauen. VdK-Präsidentin Ulrike Mascher fordert eine Reform der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse. Gerade Frauen würden in prekären Arbeitsverhältnissen oft mit Minilöhnen abgespeist und müssten zudem noch jederzeit auf Abruf bereitstehen, vor allem im Verkauf und Dienstleistungsbereich.

Im Rahmen der bundesweiten VdK-Aktion zur Bundestagswahl Soziale Spaltung stoppen! fordert der Sozialverband VdK, die künftige Arbeitsmarktpolitik neu auszurichten. Ziel müsse es sein, zu verhindern, dass immer mehr Bevölkerungsgruppen sozial abrutschen. Gerade im geringfügigen Beschäftigungssektor ist diese Gefahr groß. „Minijobs sowie Zeit- und Leiharbeit sind keine dauerhaft tragfähige Basis, um später eine auskömmliche Rente zu bekommen“, so Ulrike Mascher. „Sie erhöhen das Risiko, in Altersarmut zu geraten.“

Wer in einem Minijob arbeitet, erwirbt bekanntlich kaum Ansprüche auf soziale Sicherung. Daher müssen geringfügig Beschäftigte stärker in die Sozialversicherung einbezogen werden, um beispielsweise eine Absicherung bei Erwerbsminderung zu bekommen oder aufrechtzuerhalten. 


Soziale Spaltung stoppen! - Armut (UT)

Version mit Untertiteln: Über 16 Millionen Menschen sind in Deutschland von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Besonders betroffen sind Kinder, ältere, alleinerziehende und langzeitarbeitslose Menschen. Der Sozialverband VdK fordert: Armut muss bekämpft werden!

Sabine Kohls

Schlagworte Minijobs | Zeitarbeit | Leiharbeit | geringfügig Beschäftigte | Soziale Spaltung stoppen

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