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Die sogenannte Patientenmobilitätsrichtlinie regelt die Rechte von Patientinnen und Patienten, wenn sie im EU-Ausland Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen wollen. Das betrifft auch in Deutschland und in weiteren Ländern der EU verordnete Rezepte für Arzneimittel.
Ist ein Rezept für ein ordnungsgemäß verschriebenes Medikament in Deutschland ausgestellt, kann es auch in jedem anderen EU-Land eingelöst werden, vorausgesetzt, es ist in dem betreffenden Staat verfügbar. In der Praxis dürfte dies aber nur in Grenzgebieten ohne große Probleme funktionieren.
Es gilt der Grundsatz: ein Rezept pro Arzneimittel. Dieses muss zunächst komplett privat bezahlt werden. Die Kosten können nachträglich bei der Krankenkasse zu Hause geltend gemacht werden. Wer im EU-Ausland eine Arznei verschrieben bekommt, sollte das Rezept vor Ort einlösen. Der Apotheker vermerkt in der Regel den Preis bei der Bezahlung auf dem Rezept. Die Kasse erstattet später gegen Vorlage die Kosten. Wird das Rezept zu Hause vorgelegt, wird es wie ein Privatrezept behandelt und muss anschließend zur Kostenerstattung eingereicht werden.
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Schlagworte Rezept | einlösen | Ausland | EU-Ausland | Arzneimittel | Medikamente | Kostenerstattung
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