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Wenn Menschen wegen einer schweren Krankheit oder Behinderung vorzeitig in Rente gehen müssen, sind sie im Durchschnitt erst 50 Jahre alt. Die Betroffenen müssen damit rechnen, dass ihnen jahrzehntelang ein Leben in prekären Verhältnissen und ohne Perspektive droht. Daran ändern auch die jüngsten Rentenbeschlüsse der Bundesregierung wenig, kritisiert der Sozialverband VdK.
Die Zurechnungszeiten für Erwerbsminderungsrenten sollen erst ab 2018 und dann nur schrittweise bis 2024 weiter angehoben werden. Diese Entscheidung bleibt im Hinblick auf zukünftige Erwerbsminderungsrenten weit hinter den Erwartungen zurück. „Für die 1,7 Millionen derzeitigen Erwerbsminderungsrentner ist dies eine riesige Enttäuschung“, sagt VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. Bereits heute sind in Haushalten, in denen Erwerbsminderungsrentner leben, knapp 40 Prozent der Menschen von Armut bedroht. Schon bei der letzten Reform wurden sie übergangen, jetzt stehen sie erneut mit leeren Händen da.
Der Sozialverband VdK wird sich im parlamentarischen Verfahren noch für Verbesserungen starkmachen. „Die Abschaffung der ungerechten Abschläge von bis zu 10,8 Prozent muss kommen, und zwar bei Neu- und Bestandsrentnern. Auch bei der Mütterrente hat man aus guten Gründen Bestandsrentnerinnen miteinbezogen. Die Armutsbekämpfung muss heute beginnen, nicht erst in einigen Jahren“, erklärt die VdK-Präsidentin.
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bsc
Schlagworte Erwerbsminderung | Erwerbsminderungsrente | Armut | Altersarmut
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