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Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs besagt, dass eine Patientenverfügung nur dann bindend ist, wenn sie ausreichend konkret formuliert ist, damit es für Ärzte und Angehörige nicht zu viel Interpretationsspielraum gibt.
Im vorliegenden Fall hatten zwei Schwestern erfolgreich gegen eine dritte Schwester geklagt, da diese ihrer Meinung nach als Bevollmächtigte die Patientenverfügung ihrer Mutter, einer Komapatientin, falsch ausgelegt habe (Aktenzeichen: XII ZB 61/16). Die Mutter hatte zwar festgehalten, dass sie "keine lebenserhaltenden Maßnahmen" wünscht, aber nicht, für welche konkreten Behandlungssituationen.
Das Urteil bedeutet nach Auffassung von Juristen jedoch nicht, dass alle bisherigen Patientenverfügungen unbrauchbar sind. Dennoch sollten diese nochmals überprüft werden, ob sie konkret genug mögliche Erkrankungen und deren erwünschte Behandlung im Falle des Verlusts der eigenen Urteilsfähigkeit beschreiben.
Die Handlungsleitfäden der auch von VdK-Geschäftsstellen empfohlenen oder ausgegebenen Broschüren sind nur als Formulierungshilfen gedacht. Sie ersetzen nicht den Termin beim Arzt des Vertrauens, um die Patientenverfügung Punkt für Punkt durchzugehen. Das Dokument sollte zudem mit den nächsten Angehörigen genau besprochen werden, um später Unsicherheiten und mögliches Leid zu vermeiden.
bsc
Schlagworte Patientenverfügung | Urteil
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