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Einen Impfpass besitzt wohl jeder. Doch ein Röntgenpass fehlt bei den meisten bisher noch in den persönlichen Gesundheitsunterlagen. Dabei hilft der Pass, den Überblick über Röntgenuntersuchungen, die im Laufe des Lebens durchgeführt werden, zu behalten.
Die Röntgenverordnung verpflichtet Arztpraxen und andere Einrichtungen, in denen geröntgt wird, den Pass anzubieten. In dem Pass, der dem Impfausweis gleicht, vermerkt der Arzt die Körperregion, die geröntgt wurde, die Art der Untersuchung und das Datum. „Leider ist der Röntgenpass noch nicht im Alltag angekommen“, bedauert Dr. Elke Nekolla vom Bundesamt für Strahlenschutz.
Grundsätzlich sollte die Strahlenbelastung stets so gering wie möglich bleiben. Deshalb rät sie Patienten nachzufragen, warum eine Röntgenuntersuchung notwendig ist und ob auch ein anderes bildgebendes Verfahren angewendet werden kann. Grundsätzlich sei die Zahl der Röntgenuntersuchungen in den vergangenen zehn Jahren zwar rückläufig, doch in manchen Bereichen wie der Zahnmedizin werde öfter geröntgt. Vor allem habe die Anzahl der relativ dosisintensiven Computertomografien zugenommen.
Wer einen Röntgenpass braucht, wendet sich am besten an seine Krankenkasse. Darüber hinaus kann der Pass auch beim Bundesamt für Strahlenschutz bestellt werden, Telefon (0 30) 18 33 30, www.bfs.de
ikl
Schlagworte Röntgen | Röntgenpass
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