1. Februar 2013
Themen

Zuzahlungsbefreiung: Belege sammeln

Ob für Arzneimittel, Krankenhausaufenthalt oder Reha-Maßnahme: Für die meisten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Patienten Zuzahlungen leisten, allerdings begrenzt.

Symbolfoto: Pillen, Geldscheine und Münzen
© Imago

Wer seine Belastungsgrenze erreicht hat, kann sich von seiner Krankenkasse von der Zuzahlung befreien lassen. Wie der Sozialverband VdK aus Erfahrung weiß, nutzen nicht alle Menschen, denen eine Zuzahlungsbefreiung zustehen würde, diese Möglichkeit. "Grundsätzlich gehen Zuzahlungen vor allem zulasten der Menschen, die über ein sehr geringes Einkommen verfügen, aber aus Krankheitsgründen viele medizinische Leistungen in Anspruch nehmen müssen", erklärt VdK-Präsidentin Ulrike Mascher.

Hinzu kämen noch die komplett aus eigener Tasche zu tragenden Kosten für Hilfsmittel wie Brillen oder der hohe Eigenanteil für Zahnersatz. Diese Ausgaben seien in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen, was gerade Rentner und Geringverdiener stark belaste. So nahmen im vergangenen Jahr auch die Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente zu. Laut Deutschem Apothekerverband (DAV) mussten Patienten im Durchschnitt 2,60 Euro je Packung aus eigener Tasche zahlen, zehn Cent mehr als noch 2011.

Für Sie zum Herunterladen

"Viele schieben dringend notwendige Behandlungen auf, weil sie den Eigenanteil dafür nicht aufbringen können. Wenn dann noch die Stromrechnung ins Haus steht oder der Kühlschrank kaputtgeht, wird dafür auf eine Behandlung oder den Arztbesuch verzichtet", weiß Mascher. Daran würden auch die Belastungsgrenzen für Zuzahlungen nur wenig ändern.

Einkommen nachweisen

Grundsätzlich beträgt die Belastungsgrenze zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke ein Prozent. Neben den Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Versicherten selbst werden auch die Einnahmen anderer im Haushalt lebender Personen berücksichtigt, also zum Beispiel von Ehegatten und von familienversicherten Kindern. Als Nachweis müssen entsprechende Belege wie Lohnabrechnung oder Rentenbescheid vorgelegt werden.

Für jeden Familienangehörigen wird ein Freibetrag berücksichtigt. Für den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen wird ein Betrag in Höhe von 15 Prozent der jährlichen Bezugsgröße angerechnet, für jeden weiteren Angehörigen zehn Prozent. Für das Jahr 2013 liegt der Freibetrag für den im Haushalt lebenden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner bei 4851 Euro. Für Versicherte, die Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, wird der Regelsatz des Haushaltsvorstandes für die Ermittlung der Belastungsgrenze zugrunde gelegt. Im Jahr 2013 sind das 382 Euro monatlich. Die Zuzahlungsbefreiung gilt dann für alle im Haushalt lebenden Personen. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind grundsätzlich von Zuzahlungen befreit.

Zuzahlungen sind für verschiedene medizinische Leistungen zu entrichten. Das ist beispielsweise bei Arzneimitteln und Hilfsmitteln der Fall, für die zehn Prozent zugezahlt werden müssen. Das sind mindestens fünf und maximal zehn Euro. Wer im Krankenhaus behandelt wird, muss zehn Euro pro Tag aus eigener Tasche zahlen, höchstens aber für 28 Kalendertage. Bei Heilmitteln wie Massagen beläuft sich die Zuzahlung auf zehn Prozent und zuzüglich zehn Euro je Verordnung.
Eigenbeteiligungen wie zum Beispiel beim Zahnersatz und Brillen gelten nicht als Zuzahlungen und werden bei der Belastungsgrenze nicht berücksichtigt.

Da die Krankenkasse ihre Versicherten nicht automatisch benachrichtigt, sobald die Belastungsgrenze erreicht ist, muss man die Zuzahlungen während eines Jahres selbst im Auge haben und die Quittungen sammeln. Einige Apotheken bieten ihren Kunden die computergestützte Erfassung und Verwaltung von Belegen und Quittungen an. Mittels einer persönlichen Kundenkarte kann jederzeit ein Auszug der geleisteten Zuzahlungen ausgestellt werden, der von den Krankenkassen als Nachweis anerkannt wird.

Im Voraus zahlen

Wer sich gleich zu Jahresbeginn von den Zuzahlungen befreien lassen will, muss den Betrag in Höhe der voraussichtlichen Belastungsgrenze im Voraus bei seiner Krankenkasse einzahlen. Die Befreiung wird dann unter Vorbehalt des Widerrufs ausgestellt. Erst nach Ablauf des Kalenderjahres kann die tatsächliche Belastungsgrenze ermittelt werden, wodurch sich eine Nach- oder Rückzahlung ergeben kann.

Eine Vorauszahlung empfiehlt sich vor allem dann, wenn von vornherein klar ist, dass die Belastungsgrenze erreicht oder überschritten wird oder wenn Krankenhausaufenthalte oder Reha- Maßnahmen anstehen.

Beispiel

Alleinstehender Rentner, chronisch krank
Zu berücksichtigendes Bruttoeinkommen: 15.000 Euro
Belastungsgrenze: 1 Prozent
Zu leistende Zuzahlungen im Kalenderjahr: 150 Euro

Rentnerehepaar
Familienbruttoeinkommen: 24.600 Euro
Freibetrag Ehefrau: 4851 Euro
Zu berücksichtigendes Einkommen: 19.749 Euro
Belastungsgrenze: 2 Prozent
Zu leistende Zuzahlungen im Kalenderjahr: 394,98 Euro

ikl

Schlagworte Zuzahlung | Belege | zuzahlungsbefreit | Medikamente | Arzneimittel | Freibetrag | Krankenhaus | Reha | Patienten | Belastungsgrenze | Eigenanteil

Liebe Leserin, lieber Leser,

dieser Artikel liegt in unserem Archiv und ist daher möglicherweise veraltet.

Zur Startseite mit aktuellen Inhalten gelangen Sie hier: Startseite: Über uns

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.