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Nach einem tragischen Unfall kann Nadja Wahl ihre Beine zunächst nicht mehr bewegen. Sie will aber weiter arbeiten. Und ihr Arbeitgeber sagt ihr zu, ihren Arbeitsplatz für sie behindertengerecht umzugestalten. Doch die Rentenversicherung will die damals 29-Jährige in die Erwerbsminderungsrente schicken. Der VdK Baden-Württemberg zieht für die Frau vor Gericht und gewinnt
Für Nadja Wahl sollte ein neuer Lebensabschnitt beginnen, auf den sie sich freute. Sie hatte mit ihrem Ehemann ein Haus auf der schwäbischen Alb gekauft und steckte mitten in den Umbauarbeiten, als das Unglück geschah: Beim Abriss einer Wand stürzten im Sommer 2021 Teile der Mauer auf sie und verletzten sie schwer.
Durch die Fraktur eines Lendenwirbels konnte sie ihre Beine nicht mehr bewegen. Neben mehreren Rippen und dem Schulterblatt waren auch der rechte Fuß und das Sprunggelenk gebrochen.
Während einer zweimonatigen Rehabilitation fing sie an, den Rollator als Gehhilfe einzusetzen. Doch auf den Rollstuhl konnte sie auch nach der Reha nicht verzichten. Im Entlassungsbericht der Klinik stand schließlich, dass die gelernte Raumausstatterin in ihrem Beruf aufgrund ihrer Behinderung nur noch weniger als drei Stunden arbeiten kann, für leichte Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes sei sie hingegen für mehr als sechs Stunden erwerbsfähig.
Ihr bisheriger Arbeitgeber, ein großer Möbelhersteller, wollte Nadja Wahl aber weiterbeschäftigen und sicherte zu, ihren Arbeitsplatz behindertengerecht umzugestalten. Und weil sie gern wieder arbeiten wollte, beantragte sie bei der Rentenversicherung eine Kfz-Hilfe, also einen Zuschuss zum Kauf eines Autos beziehungsweise zum behindertengerechten Umbau des Fahrzeugs. Denn ihr Auto konnte sie für den rund einstündigen Weg zur Arbeit nicht mehr nutzen. Sie benötigte einen Wagen mit einem Podestlift, um den Rollstuhl zum Einsteigen hochzufahren, und Handgas sowie eine Handbremse, weil sie wegen der Verletzungen an den Füßen die Fußpedale nicht nutzen konnte.
Doch die Rentenversicherung lehnte eine Kfz-Hilfe ab. Der Arbeitsweg und die Beschäftigung seien medizinisch nicht zumutbar. Ein „entsprechendes Rentenangebot“ erhalte sie in Kürze. Die junge Frau wollte allerdings alles andere als eine Erwerbsminderungsrente. Deshalb schaltete sie den VdK in Reutlingen ein.
VdK-Sozialrechtsreferentin Yvonne Bellmann klagte beim Sozialgericht gegen die Rentenversicherung: Ihre Mandantin könne noch arbeiten, das gehe aus dem Reha-Entlassungsbericht hervor. Außerdem habe der Arbeitgeber elektrisch verstellbare Hubtische angeschafft und das Arbeitsumfeld rollstuhlgerecht umgestaltet, damit Wahl die Tätigkeit – das Färben von Lederteilen für Sessel und Sofas – weitgehend im Sitzen ausüben kann.
Nach der Klage des VdK dauerte es keine zwei Monate, und die Rentenversicherung schrieb an das Sozialgericht: Nach erneuter Überprüfung sei anzuerkennen, dass eine Erwerbsminderung durch Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben mithilfe einer Kfz-Hilfe abgewendet werden könne – und erklärte sich bereit, zu zahlen.
Nadja Wahl war erleichtert. „Es wäre für mich ein Albtraum, zu Hause zu sitzen und nicht mehr arbeiten zu gehen“, sagt die heute 30-Jährige. Sie macht dreimal wöchentlich Physiotherapie. „Das hilft, und ich kann mich immer besser bewegen.“ Im Januar reichte sie die Kostenvoranschläge für den Kauf eines Autos und dessen behindertengerechten Umbau ein. Auf eine Antwort der DRV wartete sie bei Redaktionsschluss bereits mehrere Wochen.
Jörg Ciszewski
Schlagworte Rentenversicherung | Erwerbsminderungsrente | Sozialgericht
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