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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn trifft sich heute mit Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, darunter dem Sozialverband VdK, um über die Vor- und Nachteile eines sozialen Dienstes für das Gesundheitswesen zu diskutieren. Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, kommentiert dies wie folgt:
„Der Sozialverband VdK lehnt die Einführung einer zeitlich begrenzten sozialen Dienstpflicht für den Gesundheitsbereich strikt ab. Aus Sicht des VdK kann eine solche Dienstpflicht das Problem der Personalknappheit speziell im Gesundheitswesen nicht lösen.
Dem Mangel an Fachkräften im Bereich Kranken- und Altenpflege muss man anders begegnen. Hier bedarf es einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und einer höheren Wertschätzung. Es ist wichtig, dass junge Menschen an soziale Berufe herangeführt werden, zum Beispiel auch durch Praktika in der Schulzeit.
Soziale Verantwortung ist aus Sicht des Sozialverbands VdK ein Thema, das alle jungen Menschen angehen muss. Sie profitieren ein Leben lang von sozialen Erfahrungen, dem Perspektivwechsel und der Chance, sich in die Lebensrealität anderer Menschen einzufühlen. Dieser Einsatz, egal ob in Kindertagesstätten, in der Kranken- und Altenpflege, in Einrichtungen für behinderte Menschen, in der Flüchtlingshilfe, im Entwicklungsdienst, in Sportvereinen oder bei Tätigkeiten für die Umwelt, ist richtig und wichtig. Denn ein Zusammenleben aller kann nur funktionieren, wenn auch alle einen Beitrag leisten. Dieses gesellschaftliche Engagement setzt aber Freiwilligkeit voraus. Dafür ist gerade ein sozialer Dienst nach dem Schulabschluss besonders geeignet.
Deshalb sollten die bestehenden Freiwilligendienste wie das Freiwillige Soziale Jahr und der Bundesfreiwilligendienst attraktiver gemacht werden. Zudem muss die Anerkennungskultur beispielsweise durch eine Unterhaltssicherung, eine Einbeziehung in die Sozialversicherung und Vergünstigungen im Nahverkehr gestärkt werden. Stärkung kann aber auch heißen, dass das gesellschaftliche Engagement einen positiven Einfluss auf die Vergabe von Ausbildungs- oder Studienplätzen hat.“
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