13. Juni 2018
Statement

VdK: Geplantes Rückkehrrecht in Vollzeit zu stark beschränkt

Arbeitnehmer in Deutschland sollen künftig ein Recht auf die Rückkehr von einer Teilzeitstelle in Vollzeit erhalten. Die vereinbarte Arbeitszeit soll für ein bis fünf Jahre verringert werden können. Das Bundeskabinett beschloss heute in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, kommentiert den Entwurf wie folgt:

"Das kommende Recht, nach der Teilzeit auf eine frühere Vollzeitstelle zurückzukehren, ist ein wichtiger Schritt für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leider ist der Anspruch aber zu stark eingeschränkt, da die Regelung nur für Unternehmen gelten soll, die in der Regel insgesamt mehr als 45 Mitarbeiter beschäftigen.

Unter diesen Einschränkungen ist fraglich, ob hier wirklich genug Arbeitnehmer, insbesondere Frauen in der 'Teilzeitfalle', davon profitieren können. Gerade alleinerziehende Frauen haben bisher große Probleme, mit ihrem Teilzeit-Einkommen über die Runden zu kommen und Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen. Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf muss weiter verbessert werden – auch in Kleinbetrieben, wo besonders viele Frauen arbeiten."


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Schlagworte Teilzeit | Brückenteilzeit

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