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Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zur Zulässigkeit schuldenfinanzierter Sondervermögen erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Die Entscheidung aus Karlsruhe setzt die Bundesregierung erheblich unter Zugzwang. Sie zeigt den Unsinn der Schuldenbremse, die Regierung muss daher dringend umdenken. In den Bereinigungssitzungen des Haushaltsausschusses muss geklärt werden, wie eine Lücke von rund 60 Milliarden Euro gefüllt wird.
Ich kann die Regierung nur warnen: Einsparungen dürfen nicht zulasten sozialpolitischer Projekte gehen. Die Bürgerinnen und Bürger sind in den vergangenen Jahren durch die hohe Inflation gebeutelt worden und sie haben weiterhin Anrecht auf einen soliden Sozialstaat, vor allem eine faire Rente mit einem stabilisierten Rentenniveau.
Mit der Absage an die Umwidmung von Mitteln in die Klima- und Transformationsfonds steht auch das Förderprogramm des Gebäudeenergiegesetzes auf wackeligen Füßen: Die Wärmewende muss trotzdem mit zielgerichteten Förderinstrumenten für Privathaushalte mit wenig Eigenkapital gelingen.
Die Schuldenbremse muss in einem ersten Schritt für das kommende Jahr weiter ausgesetzt werden, damit so wichtige Projekte wie die Kindergrundsicherung nicht scheitern. Statt Schuldenbremse brauchen wir höhere Einnahmen, zum Beispiel durch eine Einführung der Vermögenssteuer.
Das Urteil setzt aber auch viele neue Fragezeichen hinter die Aktienrente. Denn das Generationenkapital sollte die Schuldenbremse umgehen. Ich fordere deshalb die Bundesregierung auf, dieses sinnlose Projekt einzustampfen und jetzt schnell einen Gesetzentwurf zur langfristigen Stabilisierung des Rentenniveaus vorzulegen.“
Pressekontakt: Julia Frediani, Mobil: 0175 6604730, presse@vdk.de
Schlagworte Haushalt | Bundesausschuss | Bundesverfassungsgericht
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