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Der Bundesrat hat heute das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen. Dazu erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Der VdK wird gegen die Pflegereform klagen und gegen die zeitliche Begrenzung der gestaffelten Beitragssätze für Eltern ab dem zweiten Kind vor Gericht ziehen. Die Ungleichbehandlung von Eltern mit mehreren Kindern gegenüber Eltern mit nur einem Kind ist nicht hinzunehmen. Gerade Familien mit mehreren Kindern sollten lebenslang den nach Anzahl der Kinder gestaffelt reduzierten Beitragssatz zahlen und nicht nur für die Erziehungszeit. Besonders Rentnerinnen und Rentner mit mehreren Kindern über 25 Jahren werden über die Maßen belastet. Fast die Hälfte der Pflegebedürftigen im Rentenalter wird von ihren Kindern gepflegt. Das belegt die VdK-Pflegestudie.
Die gepflegten Eltern profitieren lebenslang von der Anzahl ihrer Kinder und haben eine größere Chance, zuhause gepflegt zu werden. Gerade sie sollten niedrige Beiträge zahlen müssen, auch wenn ihre Kinder über 25 Jahre alt sind. Zudem ist jetzt eine paritätische Finanzierung der Beiträge zur Pflegeversicherung der Rentnerinnen und Rentner dringend notwendig.
Der heutige Beschluss des Bundesrats ändert nichts daran, dass die Pflegebedürftigen und ihre pflegenden Angehörigen viel mehr Unterstützung benötigen. Die Pflegereform bleibt eine große Enttäuschung. Die Erhöhungen des Pflegegelds reichen nicht aus, um die starke Inflation auszugleichen. Wir hatten eine Erhöhung von mindestens 16 Prozent gefordert. Das erhöhte Pflegegeld wird bei vielen schnell aufgezehrt sein, denn Rentnerinnen und Rentner müssen ja nun erhöhte Beitragssätze bezahlen.“
Pressekontakt: Claudia Kepp, Mobil: 0151 26163180, presse@vdk.de
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