20. Juli 2022
PRESSE-STATEMENT

VdK-Präsidentin: „Neues Bürgergeld muss Existenzminimum sichern“

  • Bundesozialminister stellt Gesetzentwurf für Bürgergeld vor, das ab 2023 Hartz IV ablösen soll
  • Verena Bentele: „Als erstes müssen Regelsätze an Teuerungsrate angepasst werden“

Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) hat am Mittwoch einen Entwurf für das neue Bürgergeld vorgelegt, das ab Januar 2023 die bisherige Grundsicherung und Hartz IV ersetzen soll. Der Gesetzesentwurf sieht mehr Qualifizierung und Fortbildung von Erwerbssuchenden vor. Außerdem sollen strenge Auflagen gelockert werden. Für eine angemessene Erhöhung will sich Heil zwar einsetzen, eine konkrete Höhe wird in dem Entwurf aber noch nicht genannt. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt dazu:

"Wir begrüßen die Pläne für ein solches Bürgergeld-Gesetz. Menschen, die von Grundsicherung leben, brauchen dringend Unterstützung. Diese darf aber nicht dem Sparzwang derjenigen zum Opfer fallen, die die Schuldenbremse einhalten wollen. Qualifizierung und Förderung sind gut und richtig, aber wer nicht weiß, wie er satt wird, dem bringt eine Fortbildung nichts. Als erstes muss daher das Existenzminimum gesichert sein:

Denn aus Hartz IV wird erst dann ein Bürgergeld, das diesen Namen verdient, wenn die Regelsätze neu berechnet und entsprechend der Teuerungsrate angepasst werden. Aktuell bedeutet das: Sie sollten bei mindestens 680 Euro liegen. Bis es soweit ist, muss es einen Krisenaufschlag von 100 Euro im Monat geben.

Als größter Sozialverband haben wir gerade Klage gegen die zu geringe Erhöhung der Regelsätze eingereicht. Sollte hier nichts passieren, gehen wir bis zum Bundesverfassungsgericht."

Pressesprecherin: Heike Vowinkel, Mobil: 0151 26163180, presse@vdk.de

Schlagworte Bürgergeld | Hartz 4 | Regelsätze | Armut | Inflation | Krisenaufschlag

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