21. April 2021
PRESSE-STATEMENT

Teilhabestärkungsgesetz: letzte Chance für schwerbehinderte Arbeitssuchende

  • Bentele: Unternehmen dürfen sich nicht aus der Verantwortung ziehen
  • Ausgleichsabgabe für Betriebe ohne schwerbehinderte Beschäftigte muss verdoppelt werden
Ein Mann trägt ein Hemd, sitzt im Rollstuhl und benutzt den Aufzug
© Bildnachweis: Andi Weiland | Boehringer Ingelheim, Gesellschaftsbilder.de

VdK-Präsidentin Verena Bentele fordert die Bundesregierung eindringlich auf, die Ausgleichsabgabe wie angekündigt zu erhöhen: Betriebe, die niemanden mit Schwerbehinderung beschäftigen, müssen endlich zahlen.

Bentele sagt: „In der Corona-Pandemie haben viele Menschen mit einer Schwerbehinderung ihre Arbeit verloren. Die Erfahrung zeigt, dass sie deutlich schwieriger eine neuen Job finden. Private Arbeitgeber erfüllen seit Jahren die gesetzliche Pflichtquote von 5 Prozent nicht. In 43.000 der beschäftigungspflichtigen Unternehmen arbeitet noch immer kein einziger schwerbehinderter Mensch. Es war richtig, die Unternehmen in der Pandemie finanziell zu unterstützen. Im Gegenzug erwarten die Menschen, dass die Unternehmen sich nicht aus der Verantwortung ziehen, sondern ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen. Die Bundesregierung muss hier endlich eingreifen. Das Teilhabestärkungsgesetz ist die letzte Chance, in dieser Legislaturperiode die Ausgleichsabgabe für die Firmen zu verdoppeln, wenn sie sich der Beschäftigungspflicht komplett entziehen. Wenn wir jetzt nicht ganz deutliche, finanzielle Zeichen an die Arbeitgeber senden, verfestigt sich die Arbeitslosigkeit der Schwerbehinderten nach der Corona-Pandemie.“

Pressekontakt: 030 9210580-400 / presse@vdk.de

Schlagworte Menschen mit Behinderung | Ausgleichsabgabe | Schwerbehinderung | schwerbehinderte Menschen

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