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Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, schwerbehinderte Menschen einzustellen. In Deutschland gibt es immer noch mehr als 40 000 Betriebe, die trotz gesetzlicher Verpflichtung nicht mindestens 5 Prozent der Arbeitsplätze Menschen mit einer Schwerbehinderung einstellen und stattdessen eine Ausgleichsabgabe bezahlen. Zum Welttag der Menschen mit Behinderungen am 03.12.2020 kündigte Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil auf der Welttagsveranstaltung des Deutschen Behindertenrates (DBR) in der VdK-Bundesgeschäftsstelle nun an, die Ausgleichsabgabe zu erhöhen: Betriebe, die niemanden mit Schwerbehinderung beschäftigen, sollen eine eine erhöhte Ausgleichsabgabe zahlen.
VdK-Präsidentin und DBR-Sprecherratsvorsitzende Verena Bentele dazu:
„Der VdK begrüßt, dass die Bundesregierung die langjährigen Forderungen des VdK aufgreift und die Ausgleichsabgaben erhöht. Das ist ein mutiger Schritt und stellt die Weichen für eine bessere Zukunft. Es darf nicht sein, dass sich Unternehmen aus der Verantwortung stehlen und sich freikaufen, anstatt Menschen mit Behinderung einzustellen. Teilhabe ist ein Menschenrecht. Freiwillige Verpflichtung der Wirtschaft hilft nicht – die Erhöhung der Ausgleichsabgaben ist der richtige Weg.
Menschen mit Behinderungen waren auf Grund der fehlenden Barrierefreiheit bereits vor der Pandemie stärker von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen. Dass die Zahlen durch die Pandemie weiter steigen, ist zu befürchten. Die Erhöhung der Ausgleichsabgaben ist damit eine Investition in eine behindertengerechte Zukunft, die allen Menschen nützt. Hier ist ein Umdenken auf staatlicher und gesellschaftlicher Ebene mehr als überfällig“, lobt Bentele.
Pressekontakt: Telefon: 030 / 92 10 580-400, E-Mail: presse@vdk.de
Außerdem fordert der VdK:
· Die Beschäftigungspflicht muss auch in diesen schweren Zeiten durchgesetzt werden.
· Die Ausgleichabgabe für Betriebe, die keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, muss spürbar erhöht werden. Betriebe dürfen sich nicht einfach von der Verantwortung freikaufen.
· Anträge auf Teilhabeleistungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderung müssen zügig bewilligt werden, wenn sie Hilfsmittel am Arbeitsplatz oder im Homeoffice benötigen.
· Bund und Länder müssen Programme zur Qualifizierung, Weiterbildung und Vermittlung von Menschen mit Behinderung auflegen, um einer ohnehin durchschnittlich immer höheren Arbeitslosigkeit dieser Personengruppe rechtzeitig entgegenzuwirken.
Abteilung Presse und Öffentlichkeitsarbeit
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