17. September 2020
PRESSE-STATEMENT

Vorstoß: Gebühren für Vielkläger vor Sozialgerichten

  • VdK begrüßt Gesetzesinitiative des Landes Hessen
  • Bentele: „Unsolidarisches Verhalten darf gerne etwas kosten.“
Bild eines Richterhammers.
© Unsplash

Die hessische Landesregierung nimmt die Vielkläger an Deutschlands Sozialgerichten ins Visier. Der Bundesrat beschäftigt sich am Freitag, den 18. September, mit einer Gesetzesinitiative der schwarz-grünen Regierung in Hessen. Vielkläger sollen demnach ab der zehnten Streitsache in zehn Jahren eine Verfahrensgebühr von 30 Euro je Instanz zahlen. Der Sozialverband VdK begrüßt die Initiative. VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Der Schritt ist überfällig. Zu viele Querulanten tummeln sich in Sozialrechtsverfahren, weil keine Gerichtskosten anfallen. Wir brauchen ein Preisschild für offensichtlich mutwillig erhobene Klagen. Sonst legen ein paar Streitsüchtige die Gerichte lahm. Klägerinnen und Kläger mit echten existenziellen Sorgen hängen in der Warteschleife bei Gericht. Sie kommen nur verzögert zu ihrem Recht, weil ein paar Freizeitjuristen gerne ihre Aufsätze an die Sozialgerichte schicken. Unsolidarisches Verhalten darf in einem Rechtsstaat in diesem Fall gerne etwas kosten.“

Ein Beispiel aus Hessen verdeutlicht das Ausmaß: Dort hat ein einziger Kläger im vergangenen Jahr 250 Verfahren vor dem Landessozialgericht geführt. Nach Meinung des VdK muss jedoch im Gesetzentwurf die Zahl der Verfahren noch einmal überdacht werden. Zehn kostenlose Verfahren in zehn Jahren ist für manche Menschen zu wenig, vor allem für Hartz-IV-Empfänger. Gleichzeitig mahnt der VdK mehr Sorgfalt in den Arbeitsagenturen und Jobcentern an, um die Gerichte zu entlasten.

Pressekontakt: Ino Kohlmann, 030 / 92 10 580-401

Schlagworte Pressemeldung | Sozialgericht | Sozialgerichtsverfahren

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