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Steuerentlastung für Menschen mit Behinderung: Die Bundesregierung will den Behindertenpauschbetrag verdoppeln. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett am Vormittag in Berlin beschlossen. Laut Gesetzentwurf kann künftig jeder Steuerpflichtige ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 einen Pauschbetrag geltend machen, weil die komplizierten Voraussetzungen bei niedrigen GdB gestrichen werden. Der Sozialverband VdK begrüßt die Steuererleichterung, die noch in diesem Jahr im Bundestag verabschiedet werden soll. VdK-Präsidentin Verena Bentele dazu:
„Das ist ein überfälliger Schritt, den wir seit Jahren fordern. Während andere Steuerpauschbeträge in den letzten Jahren stetig angepasst wurden, herrscht beim Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung seit 45 Jahren Stillstand. Es ist für uns ein Erfolg, dass sich das nun endlich ändern soll.“
Der alte Behindertenpauschbetrag wird seiner Entlastungsfunktion nicht mehr gerecht. Wäre er seit 1975 jedes Jahr an die Inflationsrate angepasst worden, wären die Pauschbeträge je nach Grad der Behinderung im Jahr 2019 mehr als doppelt so hoch gewesen. Menschen mit Behinderungen sind steuerrechtlich bisher im Nachteil, weil sie zum Beispiel höhere Ausgaben für Mobilität haben. Der VdK setzt sich für weitere Verbesserungen des Gesetzes im parlamentarischen Verfahren ein. Verena Bentele:
„Der Gesetzgeber hat jetzt die Chance, den Pauschbetrag zu dynamisieren, sprich, die Pauschale sollte künftig automatisch steigen in Höhe der Inflationsrate. Außerdem muss die Möglichkeit beibehalten werden, Einzelnachweise für höhere Kosten als die Pauschale anzuerkennen.“
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Schlagworte Behinderung | Pauschbetrag
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