1. Juli 2020
PRESSE-STATEMENT

Intensivpflegegesetz: Betroffene können aufatmen

Die Große Koalition gibt nach: Sie verändert den Entwurf zum Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) in zwei Punkten, bevor der Bundestag am Donnerstag, den 2. Juli, abstimmt.

Das Bild zeigt eine grüne Ampel
© Unsplash

Beatmungspatienten mussten bisher fürchten, gegen ihren Willen auf Druck der Krankenkassen ins Pflegeheim zu kommen. Gegen diesen Eingriff in die Grundrechte hatte der Sozialverband VdK protestiert. Mit Erfolg: Die Krankenkassen haben nun den Willen der Betroffenen zu berücksichtigen. Der geänderte Gesetzentwurf sieht ein sogenanntes Teilhabeplanverfahren vor, so wie es bereits im Sozialgesetzbuch IX vorgeschrieben ist. VdK-Präsidentin Verena Bentele begrüßt den Kompromiss:

„Die Betroffenen können aufatmen. Jetzt heißt es, den Krankenkassen genau auf die Finger zu schauen. Wir erwarten, dass die Kassen auch tatsächlich mit den Betroffenen zusammenarbeiten. Es darf niemand dazu gezwungen werden, sein Zuhause zu verlassen. Wenn die Krankenkassen nicht kooperieren und Entscheidungsvorbehalte geltend machen, werden wir das vor den Sozialgerichten angreifen. Wir lassen da nicht locker!“

Bentele begrüßt auch die zweite Änderung im IPReG-Entwurf: In Fällen, in denen die Krankenkasse die Versorgung grundsätzlich sicherstellen könnte, bleibt die Möglichkeit eines persönlichen Budgets erhalten. Verena Bentele dazu:

„Menschen mit Behinderung, die ihre Versorgung mit Assistenzkräften sicherstellen, haben jetzt ein Jahr in Angst gelebt, ins Pflegeheim gesteckt zu werden. Von daher ist es gut, dass dieses Modell jetzt geschützt wird. Selbstbestimmung und Teilhabe dürfen nicht unter die Räder kommen. Gleichzeitig muss die medizinische und pflegerische Versorgung durch die Krankenkassen sichergestellt sein und darf nicht den Betroffenen aufgedrückt werden.“

Der Sozialverband VdK stand nicht alleine mit seiner Kritik am geplanten Gesetz. Neben den Behindertenverbänden hatten auch Grüne, FDP und Die Linke im Bundestag den ursprünglichen Entwurf kritisiert und Änderungen verlangt.

Bei der ganzen Debatte um die Beatmung im IPReG ging unter, dass das Gesetz noch einen zweiten Teil hat: Geriatrische Reha gibt es nun quasi auf Rezept, ohne aufwendiges Genehmigungsverfahren. Der VdK setzt sich seit Jahren dafür ein. Mit mehr geriatrischer Reha kann Pflegebedürftigkeit hinausgezögert werden. Ältere Menschen können länger selbstständig sein. Wir begrüßen es sehr, dass das nun endlich Gesetz wird.

Pressekontakt: Ino Kohlmann, 030 / 92 10 580-401

Schlagworte IPREG

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