27. Mai 2020

Wohnungseigentumsgesetz im Bundestag

Für mehr barrierefreien Wohnraum

Das Bild zeigt den Plenarsaal des Bundestags von oben
© Unsplash

Kurz vor seinem 70. Geburtstag will die Bundesregierung das Wohnungseigentumsgesetz aus dem Jahr 1951 verändern. Am Mittwoch, den 27. Mai, beschäftigt sich der Justizausschuss im Deutschen Bundestag mit einem entsprechenden Gesetzentwurf der Großen Koalition. In dem Entwurf steht unter anderem sinngemäß: Der barrierefreie Aus- und Umbau von Wohnungen soll einfacher werden. Das Ziel: mehr barrierefreier Wohnraum. Notwendige Bauarbeiten sollen durch einen Rechtsanspruch gegenüber der Eigentümerversammlung abgesichert werden. Für den Sozialverband VdK ist das ein Fortschritt. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagte:

„Die neuen Regeln decken sich mit unseren langjährigen Forderungen: Immer wieder haben uns Hilferufe von älteren Wohnungseigentümern erreicht, die eine breitere Haustür oder den Einbau eines Treppenlifts nicht durchsetzen konnten. Wenn wegen zunehmender Einschränkungen die eigene Wohnung ohne Umbauten nicht mehr nutzbar geworden ist, sind viele gezwungen zu verkaufen. Denn nicht jeder fühlt sich in der Lage, die barrierefreie Anpassung über den ohnehin ungewissen Klageweg durchzusetzen.“
Ganz wichtig ist: Ein Rückbaupflicht der barrierereduzierenden Maßnahmen besteht nicht. Im Sinne des Gesetzentwurfs gelten diese Maßnahmen als sinnvoll und nachhaltig und werden als Zuwachs von Barrierefreiheit gewertet.

Problem: Mieterinnen und Mieter sind ungeschützt

Mieterinnen und Mieter mit Behinderung bleiben jedoch weiterhin in einer schwachen Position, kritisiert VdK-Präsidentin Bentele. Wenn Umbauten in der gemieteten Wohnung auf eigene Kosten vorgenommen werden, muss in vielen Fällen schon bei Vertragsabschluss eine zusätzliche Kaution hinterlegt oder beim Auszug für viel Geld die Wohnung wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden:

„Wenn die Regierung es ernst meint, mehr barrierefreien Wohnraum zu schaffen, dann gehören auch die Vermieter in die Pflicht. Mieterinnen und Mieter, die selbst Barrieren in einer Wohnung beseitigt und diese damit aufgewertet haben, dürfen dafür nicht bestraft werden. Zumal damit am Ende wieder eine Wohnung mit Barrieren entsteht. Mieterinnen und Mieter brauchen Rechtssicherheit, wenn sie solche Umbauten durchführen.“

Soziale Plattform Wohnen

Der Sozialverband VdK hat sich mit anderen Sozial-, Fach- und Wohlfahrtsverbänden zur „Sozialen Plattform Wohnen“ zusammengeschlossen. Das Bündnis fordert unter anderem eine Mindestquote von rund einem Drittel an barrierefreiem bzw. barrierereduziertem Wohnraum. In Deutschland fehlen fast 2,5 Millionen solche Wohnungen. Durch die demografische Entwicklung steigt der Bedarf bis zum Jahr 2030 auf 2,9 Millionen Wohnungen.

Pressekontakt: Ino Kohlmann, 030 / 92 10 580-401

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