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Thema im Bundeskabinett ist heute die Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten. Den entsprechenden Gesetzentwurf kommentiert Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland, wie folgt:
„Der VdK ist seit der Einführung der Doppelverbeitragung im Jahr 2004 politisch und juristisch energisch dagegen vorgegangen und hat Musterklagen für verschiedene rechtliche Konstellationen geführt. Teils sind wir mit unseren Klagen bis vor der Bundesverfassungsgericht gezogen. Diese Entlastung ist der Erfolg der jahrelangen beharrlichen Arbeit des VdK.
In den vergangenen Jahren haben sich viele VdK-Mitglieder bei uns darüber beschwert, dass sie mit ihrer Verrentung von der Doppelverbeitragung ihrer Betriebsrenten überrascht wurden. Ihre Betriebsrenten wurden dadurch um ganze 18 Prozent im Wert gemindert. Verständlich, dass das bei Betroffenen für viel Ärger gesorgt hat.
Wir als Sozialverband VdK begrüßen es sehr, dass endlich Bewegung in das Thema Doppelverbeitragung von Betriebsrenten kommt. Es ist erfreulich, dass aktuelle und künftige Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner durch einen Freibetrag in Höhe von 159 Euro finanziell entlastet werden sollen. Auf diesen Freibetrag werden keine Abgaben fällig. Somit profitieren sie stärker von ihren Betriebsrenten und haben mehr Geld im Portemonnaie.“
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Schlagworte Betriebsrente | gesetzliche Krankenkassen | Beitragssatz | Betriebsrentner | Sozialverband VdK
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