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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die Hartz-IV-Sanktionsstatistik für 2018 veröffentlicht. Demnach hat die BA in im vergangenen Jahr 904.000 Sanktionen verhängt - das sind 49.000 weniger als in 2017. Die monatliche Sanktionsquote lag bei 3,2 Prozent.
VdK-Präsidentin Verena Bentele kommentiert dies wie folgt:
„Die Gesamtzahl der Sanktionen hat laut Statistik der BA zwar etwas abgenommen, dennoch wurden im letzten Jahr immer noch über 900.000 Sanktionen verhängt. Der Sozialverband VdK fordert die Abschaffung der Sanktionen für Grundsicherungsempfänger. Wir halten die Maßnahmen nicht nur für nicht zielführend, wir halten sie für verfassungswidrig. Dies haben wir in einer Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht im Februar deutlich gemacht.
Der Hartz-IV-Regelsatz, der das Existenzminimum abdecken soll, ist aus Sicht des VdK bereits jetzt zu gering, um ein würdevolles Leben führen zu können. Die sanktionierten Betroffenen sind in ihrer sozialen Teilhabe eingeschränkt und in ihrer physischen Existenz bedroht. Im schlimmsten Fall kann ihnen durch die Sanktionsmaßnahmen die gesamte Unterstützung gestrichen werden. Sie können dadurch in eine Schuldenspirale geraten, sogar obdachlos werden. Betroffen waren laut Statistik vor allem junge Menschen unter 25 Jahren. Gerade bei diesen jungen Erwachsenen können die Leistungskürzungen eine negative Entwicklung begünstigen - dabei sollen doch gerade sie nachhaltig in Arbeit gebracht werden.
Wir lehnen die Sanktionen deutlich ab, denn die Folgen für die Betroffenen – darunter auch viele Kinder in den Bedarfsgemeinschaften – stehen in keinem Verhältnis zu den Regelverstößen. Es gibt außerdem keine Belege dafür, dass sich die Sanktionen positiv auswirken und zu einer Eingliederung in den Arbeitsmarkt führen. Wir setzen darauf, dass das Bundesverfassungsgericht im Sommer die Sanktionspraxis abändern oder sogar komplett kippen wird.“
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verantwortlich: Cornelia Jurrmann, Telefon: 030 / 92 10 580-401
Schlagworte Hartz 4 | Sanktionen | Verena Bentele | Existenzminimum | Grundsicherung
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