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Am Mittwoch beschließt die Bundesregierung ein Gesetzespaket mit steuerlichen Maßnahmen, um Bürgerinnen und Bürger von den hohen Energiepreisen und den daraus folgenden Preissteigerungen zu entlasten. Dazu sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Der Sozialverband VdK hält die steuerlichen Maßnahmen zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger in keiner Weise für ausreichend. Rentner und Menschen mit Behinderungen sind für Einkäufe oder Arztbesuche auf ein Auto angewiesen und leiden daher sehr unter den hohen Spritpreisen. Von der Erhöhung der Pendlerpauschale profitieren sie jedoch nicht. Das gleiche gilt für die Anhebung der Werbekostenpauschale, die ebenfalls nur Erwerbstätige entlastet. Die Erhöhung des Grundfreibetrags ist zwar eine wichtige Maßnahme, jedoch viel zu gering angesetzt. Sie müsste mindestens 2500 Euro mehr betragen, wenn sie sich an den aktuellen Lebenshaltungskosten orientieren würde. Die Chance für eine echte Entlastung all jener, die wenig Geld zur Verfügung haben, wird mit diesen Maßnahmen daher verpasst.“
Pressekontakt: Heike Vowinkel, Mobil: 0151 26163180, presse@vdk.de
Schlagworte Energiekosten | Grundfreibetrag | Steuerentlastung | Werbekostenpauschale | Pendlerpauschale
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