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Private und öffentliche Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten behinderten Menschen zu besetzen. Aktuell erfüllen 74 Prozent aller Arbeitgeber (126.468) diese Pflichtquote nicht. Fast ein Viertel (43.700) haben nicht einmal einen schwerbehinderten Menschen angestellt, so die aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Es ist verantwortungslos, dass sich mehr als zwei Drittel der deutschen Arbeitgeber weigern, schwerbehinderte Erwerbstätige einzustellen. Während die Zahl der Arbeitslosen generell zurückgeht, steigt die der Menschen mit Schwerbehinderungen seit Jahren und liegt aktuell bei mehr als 170.000. Diese Menschen wollen arbeiten, aber Unternehmen lassen sie nicht. Die neue Bundesregierung muss ihr Versprechen zügig umsetzen und endlich Firmen, die keine Schwerbehinderte beschäftigen, mit einer deutlich höheren Ausgleichsabgabe sanktionieren. Der VdK fordert mindestens 750 Euro pro nicht besetztem Pflichtplatz. Mehr Fortschritt wagen, muss auch heißen: Mehr Inklusion wagen.“
Pressekontakt: Heike Vowinkel, Mobil: 0151 26163180, presse@vdk.de
Schlagworte Schwerbehinderung | Ausgleichsabgabe | Arbeitsmarkt
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