12. April 2016
Presse

VdK: Bundesteilhabegesetz darf nicht auf der Strecke bleiben

Anlässlich des morgigen Koalitionsausschusses fordert der Sozialverband VdK die Bundesregierung auf, Wort zu halten und endlich das Bundesteilhabegesetz auf den Weg zu bringen, wie es im Koalitionsvertrag festgelegt worden war.

„Das Bundesteilhabegesetz ist das zentrale behindertenpolitische Reformvorhaben dieser Legislaturperiode. Seit Dezember liegt die Reform auf Eis und es gibt noch immer keinen von den beteiligten Ministerien und dem Kanzleramt autorisierten Gesetzentwurf“, erklärt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland. Es müsse nun endlich grünes Licht für die Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens gegeben werden und die finanziellen Mittel für notwendige Leistungsverbesserungen bereitgestellt werden. „Die Betroffenen haben darauf vertraut, dass die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages gültig und bindend sind. Die Regierung muss sich an der Einhaltung ihrer Versprechungen messen lassen“, so Mascher.

Beim Koalitionsausschuss geht es darum, den politischen Fahrplan bis zur Sommerpause festzulegen. „Das Bundesteilhabegesetz darf bei Streitthemen wie der geplanten Reform zur Erbschaftssteuer und der Reform von Werkverträgen nicht in der Verhandlungsmasse verschwinden oder am Ende sogar in wesentlichen Punkten auf der Strecke bleiben“, sagt die VdK-Präsidentin.

Cornelia Jurrmann

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