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Heute hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung bekannt gegeben, die vom Sozialverband VdK Deutschland unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen schwere Grundrechtsverletzungen in Pflegeheimen nicht zur Entscheidung anzunehmen.
Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, nimmt wie folgt dazu Stellung:
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nehmen wir mit großem Bedauern zur Kenntnis. Die Mängel und der Notstand in Pflegeheimen sind aus unserer Sicht evident und hinreichend belegt. Die gesetzgeberischen Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene haben für viele Bewohnerinnen und Bewohner in deutschen Pflegeheimen die Not nicht wirklich verbessern können. Immer noch gibt es zu wenige Pflegekräfte, zu wenig Zeit und zu wenig Aufmerksamkeit. Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde vermeidet das Bundesverfassungsgericht die dringend notwendige Auseinandersetzung mit der defizitären Menschenrechtssituation in Pflegeheimen.
Das Bundesverfassungsgericht verweist die Betroffenen darauf, im Fall einer Verletzung Rechtsschutz vor den Fachgerichten zu suchen. Dies blendet aus, dass in den vergangenen Jahrzehnten der Rechtsschutz auf diesem Wege effektiv nicht funktioniert hat. Die starke Abhängigkeitssituation sowie die krankheitsbedingte Hilflosigkeit der Pflegebedürftigen bringen mit sich, dass sie sich nur sehr schwer als Einzelpersonen zur Wehr setzen können.
Der Sozialverband VdK wird sich unabhängig von der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weiterhin für die Rechte und den Schutz der Pflegebedürftigen einsetzen. Der VdK weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Entscheidung kein Freibrief für die Bundesregierung sein darf, dieses Thema ad acta zu legen. Wir werden unsere Forderungen an die Pflegegesetzgebung unvermindert aufrechterhalten. Die Politik ist gefordert.
Cornelia Jurrmann
Schlagworte Verfassungsbeschwerde | Ulrike Mascher | Bundesverfassungsgericht | Pflege | Pressemitteilung | Pressemeldung | VdK-Präsidentin | Pflegeheim
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