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Von klein auf leidet Vera Schneider-Engelmann unter schwerem Rheuma. Ihr Gesundheitszustand verschlechterte sich, je älter sie wurde. Als ihr im Erwachsenenalter die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) aberkannt wurde, kämpfte der VdK-Landesverband Rheinland-Pfalz mit Erfolg gegen diese Entscheidung.
Wenn Vera Schneider-Engelmann einen Rheuma-Schub hat, bereitet ihr jede Bewegung Schmerzen. Bei der heute 32-jährigen Frau hatten die Ärzte schon vor 20 Jahren eine schwere Form des kindlichen Rheumas festgestellt, die den ganzen Körper betrifft. Die Beschwerden nahmen im Laufe der Jahre weiter zu.
Im Jahr 2011 stellte sie während ihrer Berufsausbildung zur Verwaltungsfachangestellten einen Antrag auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung und erhielt diese für 16 Monate. Die DRV beendete die Zahlung dann, weil der Gesundheitszustand sich angeblich verbessert hatte. Den Widerspruch lehnte die DRV ab.
Aufgrund ihrer gesundheitlichen Probleme war die junge Frau auch danach ständig in ärztlicher Behandlung. Bis sie ihren Partner kennenlernte, lebte sie zeitweise von Hartz IV. „Ich war zu krank zum Arbeiten, aber habe keine Erwerbsminderung bekommen“, beschreibt sie die Situation heute.
Im Jahr 2019 nahm sie einen neuen Anlauf. Dabei unterstützte sie Marcel Unger, Geschäftsführer der VdK-Kreisgeschäftsstelle Bad Kreuznach. Er erhielt von seiner Mandantin einen dicken Ordner mit ärztlichen Befunden und dem bisherigen Verfahrensverlauf und stellte bei der Rentenkasse einen Antrag auf Überprüfung der Ablehnung. Er legte dar, dass sich der Gesundheitszustand seiner Mandantin nicht verbessert hatte.
Die DRV räumte daraufhin zwar ein, dass die Frau seit 2019 voll erwerbsgemindert war. Aber weil sie in den vorangegangenen fünf Jahren nicht mindestens drei Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hatte, stehe ihr keine Erwerbsminderungsrente zu.
In seinem Widerspruch wies Unger nach, dass die DRV im Widerspruchsverfahren 2013 Fehler gemacht hatte. Notwendige Untersuchungen seien nicht durchgeführt und Befunde nicht abgefragt worden. Er beantragte deshalb, den Eintritt der Erwerbsminderung entsprechend zurückzudatieren.
Darauf ließ sich die DRV ein und erkannte einen Anspruch auf volle Erwerbsminderung ab 2011 an. Der Beginn des Rentenbezugs wurde auf den 1. Januar 2015 datiert, weil Ansprüche davor bereits verjährt waren. Schneider-Engelmann erfüllte nun die Kriterien für eine EM-Rente und erhielt eine Nachzahlung von rund 57.000 Euro. Weil sie zeitweise Hartz IV erhielt, wurden davon rund 35.200 Euro an das Jobcenter erstattet. Sie erhält nun eine unbefristete EM-Rente von 856 Euro brutto.
cis
Schlagworte Erwerbsminderungsrente | Erwerbsminderung | Rheuma | Nachzahlung | Rentenversicherung | Sozialrecht
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