Kategorie Erfolgsgeschichte Sozialrecht Behinderung

Endlich wieder mitreden können: Funksignalanlage erstritten

Von: Jörg Ciszewski

Der VdK Nordrhein-Westfalen hat für Doris Bader, die ein Cochlea-Implantat hat und ein Hörgerät tragen muss, eine frequenzmodulierte Funksignalanlage (FM-Anlage) vor dem Sozialgericht Düsseldorf erkämpft. 

Ein älteres und ein jüngeres Paar an einem reich gedeckten Frühstückstisch, sie unterhalten sich offenbar angeregt.
© IMAGO / Westend61

Einleitung

Doris Bader trifft sich gern mit Freundinnen auf einen Kaffee oder feiert mit Kindern und Enkelkindern. Doch wegen einer schweren Hörbehinderung konnte die 74-Jährige bis vor einiger Zeit Unterhaltungen oft nicht folgen – insbesondere, wenn Nebengeräusche störten oder mehrere Personen gleichzeitig redeten.

„Ich lehnte mich dann zurück und fühlte mich ausgeschlossen. Das hat mich heruntergezogen“, erinnert sich die Rheinländerin. Bei Arztbesuchen oder Behördengängen musste sie jemand begleiten, damit für sie wichtige Informationen nicht verloren gingen.

Damit sollte endlich Schluss sein. Um wieder selbstständiger zu werden und besser kommunizieren zu können, beantragte sie bei ihrer Krankenkasse ein Hilfsmittel, das ihr Sprachverständnis wesentlich verbessern sollte.

Keine Störgeräusche

Die beantragte FM-Anlage ist drahtlos und besteht aus einem Sender und einem Empfänger. Das Sendemikrofon kann beispielsweise in der Mitte einer Gruppe auf einem Tisch platziert werden, wo es die Sprache aus allen Richtungen aufnimmt. Der Schall wird per Funk an ein kleines Empfangsgerät weitergeleitet, das mit Hörgeräten und Cochlea-Implantaten gekoppelt werden kann. Hörgerät und Implantat können aber auch direkt mit dem Sendemikrofon verbunden werden. So gelangt die Sprache direkt in das Ohr, und störende Nebengeräusche werden unterdrückt.

Die schwer hörende Person hat zudem die Möglichkeit auszuwählen, von wem der Schall übermittelt werden soll. Doris Bader hatte das Gerät getestet und war begeistert von dem Ergebnis.

Ihre Krankenkasse lehnte die Übernahme der Kosten für die Anlage in Höhe von 3134 Euro aber ab. Daran änderte auch ein fachliches Gutachten mit dem Hinweis, dass mit der FM-Anlage Doris Baders Sprachverstehen trotz Nebengeräuschen von 15 auf 70 Prozent verbessert wird, nichts.

Der VdK widersprach der Ablehnung und wies darauf hin, dass das Hilfsmittel notwendig ist, um dem Mitglied die Teilhabe am Alltag zu ermöglichen. Eine weitere technische Optimierung des vorhandenen Hörgeräts und des Cochlea-Implantats sei nicht möglich.

Daraufhin schlug die Krankenkasse die Versorgung mit einem wesentlich günstigeren, allerdings auch leistungsschwächeren und schlechter gebräuchlichem Hilfsmittel vor, das 549 Euro kosten sollte. Die von dem VdK-Mitglied beantragte FM-Anlage würde das Maß des Notwendigen überschreiten, informierte die Kasse.

Der VdK reichte Klage beim Sozialgericht Düsseldorf ein. Da die Krankenkasse bei ihrer Ablehnung blieb, gab das Gericht ein weiteres medizinisches Gutachten in Auftrag – mit dem Ergebnis, dass der begutachtende Arzt die Versorgung mit der FM-Anlage ausdrücklich für erforderlich hielt.

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Kasse sträubt sich

Auch dann noch wehrte sich die Krankenkasse gegen die Kostenübernahme „mit Händen und Füßen“, so VdK-Jurist Ralf H. Speck von der Rechtsabteilung Düsseldorf, der den Fall betreute. „Selbst im Gerichtstermin versuchte deren Rechtsvertretung noch alles, um das zu verhindern.“ Schließlich aber habe man sich auf dringende Empfehlung des Gerichts dann doch geeinigt, dass die Kosten für die FM-Anlage von der Krankenkasse übernommen werden.

Doris Bader ist dem VdK und dem Jurist Ralf H. Speck für die Hilfe sehr dankbar. „In diesem Jahr freue ich mich besonders auf Weihnachten“, sagt sie. Sie ist gespannt, was die Enkelinnen und Enkel zu erzählen haben.