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Eva Neumann (Name von der Redaktion geändert) aus dem bayerischen Landkreis Haßberge hatte 2018 eine Reha-Ausbildung in einer geschützten Einrichtung begonnen. Währenddessen verschlimmerte sich ihre Epilepsie, und psychische Erkrankungen kamen hinzu. 2020 musste sie die Lehre schließlich abbrechen. Zwei Jahre lang war unklar, wer für ihren Lebensunterhalt aufkommen muss. Dank des VdK erhält sie nun eine Erwerbsminderungssrente.
Die 20-Jährige wollte Fachpraktikerin für Hauswirtschaft werden. Doch der Druck war zu groß: „Ich habe mich überfordert gefühlt, und mit der Zeit wurde alles immer schlimmer“, erzählt sie. Im August 2020 wurde sie deshalb in einer Klinik behandelt. Als sie im Oktober wieder entlassen wurde, war klar, dass sie die dreieinhalbjährige Ausbildung nicht beenden kann.
Sie zog zu ihrer alleinerziehenden Mutter. Während des Krankenhausaufenthalts hatte sie Krankengeld bezogen. Doch im November 2020 stellte die Krankenkasse die Zahlungen ein. Die Begründung: „Während des Klinikaufenthalts ist keine Verschlechterung des Gesundheitszustands eingetreten, sondern eher eine Verbesserung.“ Der VdK legte Widerspruch ein. Die Kasse drohte daraufhin, Eva Neumann müsse das Krankengeld zurückzahlen, sollte sie den Widerspruch nicht zurückziehen. Vor Kurzem lehnte die Krankenkasse die Zahlung des Krankengelds ein weiteres Mal ab. Dieses Verfahren ist noch offen. Derzeit prüft der VdK die Erfolgsaussichten für eine Klage.
Im Winter 2020 meldete sich Neumann arbeitslos und bezog für zwei Monate Arbeitslosengeld I. Auch die Arbeitsagentur beendete die Zahlungen, da die junge Frau nach wie vor krank und nicht arbeitsfähig war. Ihre einzigen Einkünfte in dieser Zeit waren das Kindergeld in Höhe von monatlich 219 Euro und 316 Euro Pflegegeld (Pflegegrad 2).
Finanziell noch enger wurde es, als auch noch die Kindergeld-Zahlungen eingestellt wurden, weil sie nicht als arbeitssuchend gemeldet war. Gleichzeitig kämpfte ihre Mutter Carola (Name von der Redaktion geändert) darum, dass die Krankenkasse die hohen Fahrtkosten zur Fachklinik in Bielefeld übernahm, wo Eva behandelt worden war.
Sozialrechtsberaterin Viktoria Pracht hat Mutter und Tochter durch die schwere Zeit begleitet. Sie erzählt: „Damit sich die Familie eine neue Waschmaschine leisten konnte, hat der VdK-Kreisverband Haßberge eine einmalige Beihilfe in Höhe von 500 Euro gewährt.“
Im September 2021 stellte Pracht für Eva Neumann schließlich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung Bayern-Nord. „Eine Erwerbsminderungsrente ist unter bestimmten Bedingungen auch für Auszubildende möglich“, erklärt die Sozialrechtsberaterin. Und zwar dann, wenn die oder der Beschäftigte die Ausbildung aufgrund einer Erkrankung nicht beenden konnte. Dann liegt eine sogenannte vorzeitige Wartezeiterfüllung vor.
Im März 2022 schickte die Rentenversicherung den Bewilligungsbescheid für die Erwerbsminderungsrente. Eva Neumann bekommt ab sofort eine monatliche Rente sowie rückwirkend ab September 2021 eine Nachzahlung in fünfstelliger Höhe. Die 21-Jährige ist erleichtert: „Wir wussten oft nicht, wie wir über die Runden kommen sollen. Nun geht es mir viel besser. Dafür bin ich dem VdK sehr dankbar“, sagt sie.
Auch Carola Neumann freut sich, dass die finanzielle Not bald ein Ende hat: „Als Mutter einer Tochter mit Behinderung fühlt man sich oft in Stich gelassen. Ich musste für alles kämpfen. Einen Anwalt könnten wir uns nicht leisten. Ich bin froh, dass es den VdK gibt. Er hat mir in so vielen Bereichen geholfen.“
Annette Liebmann
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Schlagworte Erwerbsminderungsrente | Epilepsie | Sozialrecht
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