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Bernd Arck (Name von der Redaktion geändert) leidet an Multipler Sklerose (MS). Lange streitet er mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) darüber, seit wann er wegen der Erkrankung nicht mehr arbeiten kann. Davon hängt ab, ob und ab wann ihm eine entsprechende Erwerbsminderungsrente zusteht. Der Fall landet vor dem Sozialgericht. Dort erkämpft der VdK Hessen-Thüringen für sein Mitglied eine unbefristete Erwerbsminderungsrente und eine stattliche Nachzahlung.
Arck arbeitet seit vielen Jahren selbstständig als Kfz-Mechaniker, als er während einer stationären Behandlung in einer Klinik 2011 erfährt, dass er Multiple Sklerose hat. Die Symptome verschlimmern sich mit der Zeit. 2013 muss er in einer Spezialklinik behandelt werden. Mit der Diagnose einer schubförmigen MS und einer Depression verlässt er die Klinik.
Das Rehazentrum bescheinigt ihm, dass er nur noch für weniger als drei Stunden am Tag in seinem Beruf, aber auch in anderen Beschäftigungen leistungsfähig ist. Die DRV stellt eine volle Erwerbsminderung fest. Sie gewährt ihm aber keine Erwerbsminderungsrente, da die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. Denn Arck hat in den fünf Jahren, bevor die Erwerbsminderung festgestellt wurde, nicht die erforderlichen drei Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt.
Trotz der gesundheitlichen Probleme arbeitet der alleinerziehende Vater seit September 2013 für zwei Jahre in Teilzeit als angestellter Einzelhandelskaufmann. Danach erhält er ein Jahr lang Arbeitslosengeld I. Dadurch hat er Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente erworben, denkt er. Im Herbst 2016 stellt das VdK-Mitglied erneut einen Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente.
Doch die DRV lehnt wieder ab. Sie verweist wie schon beim ersten Antrag auf eine Erwerbsminderung seit dem Jahr 2013, bei der die Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Der VdK widerspricht und trägt vor, dass das Mitglied zwei Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und dann ein Jahr ALG I erhielt. Eine volle Erwerbsminderung gelte demnach seit September 2016.
Fortan streiten sich der VdK und die DRV darüber, ab welchem Datum Arck tatsächlich erwerbsgemindert ist. Die DRV beharrt auf ihrem Standpunkt, dass der Leistungsfall seit Juli 2013, spätestens aber seit Ende August 2015 vorlag, und bis dahin die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren.
Der VdK bleibt bei seiner Berechnung und klagt schließlich vor dem Sozialgericht Gießen. Das Gericht lässt daraufhin ein neues medizinisches Gutachten erstellen, das den Standpunkt des VdK stützt. Darin steht, dass Arck wegen seiner Erkrankungen nur leichte Tätigkeiten unter drei Stunden im Sitzen und ohne Gebrauch der linken Hand ausführen kann. Seit seiner Rentenantragstellung im Herbst 2016 sei er voll erwerbsgemindert. Demnach stehe ihm seit diesem Zeitpunkt eine volle Erwerbsminderungsrente zu.
Doch die Rentenversicherung bleibt zunächst bei ihrer Haltung und legt Berufung beim Hessischen Landessozialgericht ein. Nachdem das Landessozialgericht weitere medizinische Befundberichte eingeholt hat, nimmt die DRV ihre Berufung schließlich zurück. Das Gerichtsurteil wird im März 2021 rechtskräftig.
Seitdem erhält Arck von der DRV monatlich rund 950 Euro, bis zum Eintritt in die Altersrente 2039. Außerdem muss sie ihm 42.000 Euro nachzahlen. „Für mich ist das eine riesengroße Hilfe“, sagt das VdK-Mitglied.
Mittlerweile kann Arck wegen der MS-Erkrankung nur noch kurze Strecken zu Fuß gehen und fühlt sich oft sehr erschöpft. Wenigstens über das Finanzielle müsse er sich keine Sorgen mehr machen, sagt er erleichtert.
Während des Streits mit der DRV habe er oft mit dem Gedanken gespielt, die Sache einfach auf sich beruhen zu lassen. Wegen seiner negativen Erfahrungen mit der Rentenversicherung möchte er seinen richtigen Namen nicht in der Zeitung lesen. „Es war sehr schwer, dass ich mich immer wieder mit meinem Krankheitsverlauf beschäftigen musste. Eine Untersuchung nach der nächsten, und dann die Gerichtstermine.“
Heute sei er froh, dass der VdK ihn mehrfach zum Weitermachen ermutigt hat. „Es hat sich gelohnt“, sagt Arck rückblickend. „Der Erfolg ist ein Jackpot für mich.“
Jörg Ciszewski
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