12. Oktober 2021
So hilft der VdK

Schwerer Rollstuhl bremst Senior aus - VdK erstreitet Kostenübernahme für Aktivrollstuhl

VdK erkämpft für Mitglied einen Aktivrollstuhl mit Zusatzantrieb – Hilfsmittel ermöglicht Teilnahme am gesellschaftlichen Leben

Seit einer Beinamputation sitzt VdK-Mitglied Horst Billen im Rollstuhl. Das Modell ist mitsamt Elektroantrieb allerdings so schwer, dass seine Frau den Rollstuhl kaum allein in den Kofferraum des Autos heben kann. Die Folge ist, dass der gesellige Senior oft zu Hause bleibt. Einen Antrag auf einen leichteren Rollstuhl lehnte seine Krankenkasse ab. Hilfe fand Billen schließlich bei seinem VdK-Landesverband Saarland.

Symbolfoto: Eine Statue der Justitia
© FotoHiero/pixelio.de

Fünf Monate lag Horst Billen im Krankenhaus und musste mehrere Operationen über sich ergehen lassen. Wegen seiner Diabetes-Erkrankung hatten sich Zehen an seinem rechten Fuß entzündet und mussten amputiert werden. Dann bekam er eine gefährliche Blutvergiftung im linken Bein. Die Ärzte mussten schnell handeln. In mehreren Operationen amputierten sie das linke Bein schließlich bis zum Hüftknochen. „Es hat fast drei Jahre gedauert, bis alles einigermaßen verheilt ist“, erzählt Billens Ehefrau Sieglinde Jurtin. „Für die Befestigung einer Prothese war der verbliebene Beinstumpf zu kurz.“

Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bekommt Billen einen Rollstuhl mit elektrischem Zusatzantrieb. Das Modell wiegt rund 45 Kilogramm. „Ein Kraftakt“ sei es jedes Mal, den schweren Rollstuhl im Kofferraum des Autos zu verstauen, sagt Jurtin. Schließlich schafft sie es nicht mehr ohne ­Hilfe.

Um aktiv bleiben zu können, beantragt der damals 68-Jährige einen leichteren Rollstuhl mit einem modernen Zu­satz­antrieb, den er nach Bedarf zuschalten kann. Denn Billen möchte im Training bleiben und seine Arme nutzen.

Die Krankenkasse lehnt den Antrag allerdings ab. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „Sollte der Leichtgewichtrollstuhl defekt sein und nicht mehr funktionieren, rufen Sie uns bitte an.“

Von einem „Leicht­gewichtrollstuhl“ kann im Fall von Billens 45-Kilo-Exemplar allerdings keine Rede sein, sagt Sandra Fixemer, Juristin beim Sozialberatungszentrum des VdK in Merzig. „Das ist nicht korrekt, offenbar ein Ermittlungsfehler der Krankenkassen-Verwaltung.“ In ihrem Widerspruch weist die Rechtsexpertin darauf hin, dass Billens Rollstuhl ihm „kein aktives und eigenständiges Leben ermögliche“. Der Rollstuhl sei sehr schwer und nicht wendig genug. Billen sei mit der Versorgung auf einen Aktivrollstuhl mit restkraftverstärkendem Zusatzantrieb angewiesen, „um wie ein gesunder Mensch am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können“.

Außerdem hindere der Rollstuhl mit den starren Lehnen Billen daran, ohne Hilfe auf die Toilette zu gehen. Fixemer führt zudem an, dass ein restkraftverstärkender Zusatzantrieb sinnvoll sei, weil Billen dadurch seine Arme kräftigen könne. Das sei wichtig, um beim Transfer ins Bett oder auf die Toilette eigenständiger zu werden.

Und siehe da: Die Argumente überzeugen. Nach dem Widerspruch lenkt die Krankenkasse ein und übernimmt Kosten in Höhe von 2237 Euro für einen neuen Aktivrollstuhl und 4300 Euro für einen modernen Elektroantrieb.

Das Ehepaar ist erleichtert. Im Haus fährt Horst Billen nun komplett ohne Antrieb. Der neue Rollstuhl wiege „gefühlt 20 Kilogramm weniger“, sagt Jurtin. Er lasse sich wesentlich besser in den Kofferraum verfrachten und mitnehmen.

Und wenn sich nach der Corona-­Pause der Musikverein endlich wieder trifft, will Billen die Tuba einpacken und mit seiner Frau zur Probe fahren.

Jörg Ciszewski

Schlagworte E-Rollstuhl | Rollstuhl | Kostenübernahme | Krankenkasse | Behinderung | Elektroantrieb | Diabetes | Amputation

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