5. Juni 2019
So hilft der VdK

Besser hören mit Cochlea-Implantat

VdK setzt neuen Prozessor für Mitglied durch

Mit ihrem neuen Sprachprozessor hört VdK-Mitglied Gertrud Paulus aus Niedersachsen jetzt wieder gut. Mithilfe des VdK erreichte sie, dass die Krankenkasse die Kosten von rund 11.000 Euro übernahm.

Symbolfoto: eine Frau steht vor einem riesigen Modell eines menschlichen Ohrs. Sie hält ein Cochlea-Implantat in der Hand.
© imago images / localpic

Gertrud Paulus (70) ist bereits seit mehr als 20 Jahren VdK-Mitglied. Da sie blind und hochgradig schwerhörig ist, hat sie einen Grad der Behinderung (GdB) von 100 mit den Merkzeichen „G“, „H“, „Bl“ und „RF“ sowie Pflegegrad 2. Aufgrund ihrer Schwerhörigkeit trägt sie ein Cochlea-Implantat (CI). Diese Technik ersetzt die Funktion des ausgefallenen Innenohrs. Dabei werden Sprache und Geräusche über ein Mikrofon aufgenommen und an einen Sprachprozessor hinter dem Ohr weitergeleitet.

Das Hören mit CI entwickelt sich kontinuierlich weiter. Um diesen Prozess zu fördern, ist es nötig, den Sprachprozessor regelmäßig zu überprüfen. Die Hörgeräteakustikerin hatte festgestellt, dass das sechs Jahre alte Modell nicht mehr hinreichend genau genug einstellbar war. Daher beantragte Gertrud Paulus Anfang des Jahres 2018 bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse die Kostenübernahme für einen neuen Sprachprozessor CP 910. Dieser überträgt Audiosignale an ein Cochlea-Implantat.

Doch die AOK schickte dem VdK-Mitglied einen Ablehnungsbescheid. Die Kasse begründete das damit, dass eine Feineinstellung des vorhandenen Sprachprozessors ausreichend sei.

Daraufhin erhob VdK-Sozialrechtsreferentin Claudia Hilscher-Meinert von der VdK-Kreisverbandsgeschäftsstelle Hameln Widerspruch. Sie verwies in ihrem Schreiben an die Kasse darauf, dass Gertrud Paulus mit dem neuen Prozessor Worte auch bei Störgeräuschen erheblich besser verstehen könne. Dadurch werde die Kommunikation mit anderen Menschen erleichtert. Das war bei einer Untersuchung in der HNO-Klinik der Medizinischen Hochschule Hannover festgestellt worden.

Leichter zu handhaben

Wegen ihrer Blindheit ist das VdK-Mitglied besonders darauf angewiesen, dass sich die Technik auch einfach bedienen lässt. Das ist mit dem Sprachprozessor CP 910 gewährleistet. Das neue Modell lässt sich mit nur einer Fernbedienung deutlich besser handhaben als das alte Gerät.

Der Widerspruch der VdK-Sozialrechtsreferentin war erstaunlich schnell erfolgreich. Bereits im Juli 2018 teilte die Krankenkasse AOK mit, dass sie die Kosten für den neuen Sprachprozessor von rund 11.000 Euro übernimmt. Gertrud Paulus ist sehr froh über die Entscheidung.

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sko

Schlagworte Implantat | Schwerhörigkeit | Rechtsberatung | Kostenübernahme | Krankenkasse | Sprachprozessor

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