Springen Sie direkt:
Wie wichtig es ist, den Rentenbescheid sorgfältig zu prüfen und bei Fragen und Unstimmigkeiten den VdK zurate zu ziehen, zeigt der Fall von VdK-Mitglied Bertha Reimers (Name von der Redaktion geändert) aus Aurich. Im Zusammenhang mit der Mütterrente und einer fehlenden Mitteilung der Rentenversicherung erwarb sie schließlich doch noch einen Anspruch auf eine Altersrente und bekam sogar eine Nachzahlung.
Ihre letzte Auskunft zum Rentenanspruch und zu den erforderlichen Wartezeiten hatte Bertha Reimers (Jahrgang 1940) im Jahr 2003 erhalten. Laut Rentenversicherung hatte sie keinen Anspruch auf eine Altersrente. Grund war, dass sie sich in den 1970er-Jahren ihre bis dahin entstandenen Rentenansprüche hatte auszahlen lassen. Für ihre beiden Kinder bekam sie damals jeweils ein Jahr Erziehungszeit als Pflichtbeitragszeit angerechnet.
Im Jahr 2016 wurde Bertha Reimers Witwe. Da sie lediglich eine Witwenrente als Einkommen hatte, wandte sie sich an Thomas Feldmeier, Rechtsschutzleiter der VdK-Kreisgeschäftsstelle im niedersächsischen Aurich. Dieser prüfte die Unterlagen und stellte fest, dass die Rentenauskunft nicht mehr aktuell war. Aufgrund der 2014 eingeführten Mütterrente hätten nun für jedes vor 1992 geborene Kind jeweils zwei Jahre Erziehungszeit als Pflichtbeitragszeit angerechnet werden müssen.
Für eine Altersrente benötigte Bertha Reimers fünf Jahre allgemeine Wartezeit, von denen nun vier statt der bisher zwei Jahre vorlagen. Doch darüber hatte die Rentenversicherung ihre Versicherte ebenso wenig informiert, wie über die Möglichkeit, das fehlende Jahr über eine freiwillige Zahlung auszugleichen.
In der sozialrechtlichen Beratung empfahl Thomas Feldmeier, den Beitrag für das eine Jahr nachzuzahlen. Ausgehend von dem seinerzeit geltenden Mindestbeitrag von 85,05 Euro ergab sich ein Gesamtbeitrag von 1020,60 Euro, den Bertha Reimers der Deutschen Rentenversicherung überwies. Damit war die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und sie erwarb einen monatlichen Rentenanspruch von 129 Euro.
Abzüglich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung betrug die Nettomonatsrente 115 Euro. Zusätzlich erhielt das VdK-Mitglied rückwirkend eine einmalige Zahlung von 3200 Euro wegen fehlender Aufklärung und Beratung seitens der Rentenversicherung. Damit hatte sich die Einmalzahlung mehr als ausgezahlt.
Lesen und sehen Sie mehr:
sko
Schlagworte Rente | Mütterrente | Wartezeit | Altersrente | Rentenbescheid | Rentenanspruch | Rentenauskunft
Der Sozialverband VdK berät und vertritt seine Mitglieder im Bereich gesetzliche Rentenversicherung, zum Beispiel zum Thema Erwerbsminderungsrente.
Wir sagen Ihnen, was Ihnen laut Sozialrecht zusteht und kämpfen für Ihr Recht. Bundesweit. Jetzt Beratung vereinbaren!
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//deutschland/pages/mitgliedschaft/so_hilft_der_vdk/75307/vdk_mitglied_erhaelt_anspruch_altersrente":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.