Kategorie Erfolgsgeschichte Sozialrecht Behinderung

Rechtlicher Erfolg auch ohne Klage

Von: Sabine Kohls

Nicht immer muss ein Rechtsstreit mit einer Klage vor dem Sozialgericht enden. Wer beispielsweise einen ablehnenden Bescheid der Behörde nicht hinnehmen will, sollte mit einem VdK-Rechtsexperten prüfen, ob es auch andere Möglichkeiten gibt, sein Ziel zu erreichen.

Symbolfoto: Ein Mann in Richterrobe am Computer. Auf dem Bildschirm steht das Wort "Rechtsberatung".
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Merkzeichen "B" beantragt - und abgelehnt

Kirsten Mart (Name von der Redaktion geändert) aus Hamburg wollte gegen ihren vom Versorgungsamt erhaltenen Bescheid Widerspruch einlegen und gegebenenfalls Klage erheben. Aufgrund ihrer Sehbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) 60 benötigt sie eine Begleitung, unter anderem zu den regelmäßigen Augentherapien. Die gesetzliche Krankenkasse hatte hier im Rahmen der Einzelfallregelung eine Kostenübernahme für die Taxifahrten abgelehnt. Als Grund verwies die Kasse auf das fehlende Merkzeichen „B“ (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei Fahrten im öffentlichen Nahverkehr). Daher stellte das VdK-Mitglied einen Antrag auf Erteilung des Merkzeichens „B“, den die Behörde ablehnte.

Überprüfung aller bisherigen Bescheide

Kirsten Mart wandte sich an die Juristin der Landesgeschäftsstelle des Sozialverbands VdK Hamburg. In einem ausführlichen Gespräch wurde vereinbart, einen Antrag auf Überprüfung aller bisherigen Bescheide zu stellen. Dies sieht das Sozialrecht im Rahmen einer Zugunstenregelung vor. So können bestandskräftige Bescheide aufgehoben und/oder geändert werden. Vorausgesetzt, die Verwaltung ist nachweislich von einem falschen Sachverhalt ausgegangen, oder die bisherigen Einschätzungen entsprechen nicht den gesetzlichen Vorschriften.

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Erfolg: Bescheid aufgehoben - Merkzeichen B anerkannt

Schon sechs Wochen später erhielt Kirsten Mart Post. Ein alter Bescheid aus dem Jahr 2012 war aufgehoben wurden, da ihre Orientierungsschwierigkeiten in unbekannten Regionen, im Dunklen und bei schlechtem Wetter nicht ausreichend berücksichtigt worden waren. Das VdK-Mitglied bekam mit dem neuen Bescheid das Merkzeichen „B“ zugesprochen und hatte ohne großen Aufwand Recht bekommen.