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Drei lange Jahre kämpfte VdK-Mitglied Marion L. (38, Name von der Redaktion geändert) für eine Versorgung mit digitalen Hörgeräten. Vor Kurzem gewann sie endlich den Prozess gegen ihre Krankenkasse. Ein langer Weg, der mithilfe des Sozialverbands VdK Nordrhein-Westfalen zu einem guten Ende führte.
Bereits der Vater von Marion L. verlor sein Hörvermögen nach einer Operation, und vier ihrer Geschwister sind ebenfalls schwerhörig. Sie selbst trägt ihr Hörgerät seit dem 18. Lebensjahr. Mit 21 Jahren erlitt Marion L. zudem einen Hörsturz. Dadurch wurde für die gelernte Zahnarzthelferin das Hören im Alltag immer schwieriger.
Die Schwerhörigkeit wirkte sich nicht nur negativ auf den Alltag aus, sondern auch auf ihre berufliche Qualifizierung zur Dentalhygienikerin. Die von der Krankenkasse angebotenen Hörgeräte bereiteten dem VdK-Mitglied große Schwierigkeiten.
Zwar hatte sie gelernt, vom Mund abzulesen. Doch das führte bei der Zusammenarbeit in der Zahnarztpraxis häufig zu Missverständnissen. Wenn sie beispielsweise mit einem Ultraschallgerät Zahnstein beim Patienten entfernte, filterten die Hörgeräte von der Krankenkasse nicht die Stimmen heraus. Daher benötigte Marion L. zwingend ein passendes Hörgerät. Digitale Hörgeräte kosteten für beide Ohren zirka 5.000 Euro. Die Krankenkasse lehnte ab und bewilligte nur den üblichen Zuschuss von 700 Euro.
Als Marion L. nicht mehr weiter wusste, empfahl ihr ein befreundeter Rechtsanwalt, sich Hilfe beim Sozialverband VdK zu holen. Sie wandte sich daraufhin an den VdK-Sozialberater Karl-Heinz Brinkmann vom Ortsverband Lünen. Dort fühlte sich die junge Frau gut beraten. Die VdK-Rechtsabteilung in Dortmund erhob schließlich für Marion L. Klage vor dem Sozialgericht Dortmund.
Drei Jahre dauerte es, bis der VdK den Prozess gegen die Krankenkasse endlich gewann. Ein langer und nervenaufreibender Weg. Sachverständige überprüften den Arbeitsplatz, Hör-Tagebücher mussten geführt werden, alle technischen Daten der Geräte in der Zahnarztpraxis mussten eingereicht werden.
Marion L. verbrachte darüber hinaus viele Stunden beim Gutachter. Dieser testete nochmals fünf Hörgeräte für sie in Anwesenheit einer dritten, unabhängigen Person. In dieser Zeit war nicht nur die Betreuung durch Karl-Heinz Brinkmann für Marion L. eine Entlastung, sondern auch der Austausch mit einem anderen VdK-Mitglied, das denselben Weg mit dem VdK gegangen war.
Marion L. ist heute eine strahlende junge Frau, die sich sehr über ihre hinzugewonnene Lebensqualität freut. Die neuen digitalen Hörgeräte sieht man ihr nicht an. Für sie hat es sich gelohnt, ihre Interessen mithilfe des VdK Nordrhein-Westfalen erfolgreich durchzusetzen.
Mehr Fälle aus unserer Serie "So hilft der VdK" finden Sie hier:
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Schlagworte Hörgerät | Sozialrecht | Krankenkasse | Kostenübernahme | schwerhörig | Teilhabe | digitale Hörgeräte | So hilft der VdK
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