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Doris Bieber aus Bad Homburg in Hessen lebt mit einer seltenen Erkrankung. Wegen einer Lähmung der Augenlidmuskulatur (Blepharospasmus) ist sie funktionell blind, das heißt, sie kann zeitweise nicht sehen. Dies wollte ihre Krankenkasse jedoch nicht anerkennen und verweigerte der 73-Jährigen einen Blindenlangstock und die entsprechende Schulung für den Umgang mit dem Hilfsmittel. Erst als sie den VdK Hessen-Thüringen einschaltete und die Klage am Sozialgericht eröffnet wurde, lenkte die Krankenkasse ein.
Beim Überqueren einer Kreuzung, beim Einkaufen oder im Restaurant – Doris Bieber kann es jederzeit und überall passieren, dass ihre Augenlidmuskulatur verkrampft und sie die Augen nicht mehr öffnen kann. Seit sechs Jahren lebt die Bad Homburgerin mit der Erkrankung, die als selten gilt und für die es keine Heilung gibt.
„Weil ich nicht weiß, wann es wieder passiert, fühle ich mich sehr unsicher und kann deshalb nie allein die Wohnung verlassen“, berichtet das VdK-Mitglied. Deshalb beantragte sie bei ihrer Krankenkasse einen Blindenlangstock und eine Schulung für den Umgang mit diesem Hilfsmittel.
Doch die Krankenkasse lehnte dies ab. Sie zweifelte an, dass Doris Bieber funktionell blind ist. Als blind gilt ein Mensch im Sinne des Gesetzgebers nicht nur dann, wenn ihm das Augenlicht vollständig fehlt, sondern auch – wie im Fall von Doris Bieber – wenn andere, besonders gravierende Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie dieser Beeinträchtigung gleichzustellen sind.
„Die Argumentation der Krankenkasse empfinde ich einfach nur als menschenverachtend und zynisch. Ein Sachbearbeiter entscheidet über mich wie über einen Gegenstand“, ärgert sich die 73-Jährige. Für sie stand fest: „Das lasse ich mir nicht gefallen.“ Doris Bieber wandte sich an den VdK in Frankfurt, der gegen den Bescheid der Krankenkasse Widerspruch einlegte. Als auch dieser ohne Erfolg blieb, wurde das Klageverfahren vor dem Sozialgericht in Frankfurt eröffnet.
Das dann in Auftrag gegebene augenärztliche Gutachten stützte die Auffassung des VdK. Es wurde festgestellt, dass Doris Bieber besonders in hellen Räumen und beim Bewegen außer Haus unter Einwirkung von Sonne und Wind urplötzlich Lidkrämpfe erleidet, die oft mehrere Minuten anhalten. Weiter heißt es in dem Gutachten: „Während dieser Zeit ist die Patientin als funktionell blind zu werten.“ Der Gutachter sah deshalb den Blindenlangstock als zweckmäßig und notwendig an, weil er Doris Bieber zu einer neuen Selbstständigkeit verhelfen kann.
Diese Prognose ist für das VdK-Mitglied aus Bad Homburg auch eingetroffen. „Der Stock ist mir eine große Hilfe. Er gibt mir Sicherheit im doppelten Sinn“, sagt die 73-Jährige. Zum einen traue sie es sich jetzt zu, einen Weg auch ohne die Begleitung ihres Mannes zu erledigen. Zum anderen signalisiere der Stock anderen Menschen: „Hier kommt ein Mensch, der blind ist.“ Doris Bieber möchte auch anderen Mut machen, nicht aufzugeben. „Es hat zwar vier Jahre gedauert, bis ich zu meinem Recht gekommen bin, aber es hat sich gelohnt“, sagt die Hessin. Ohne den VdK, räumt sie ein, hätte sie es vermutlich nicht geschafft. Es sei wichtig, einen starken und kompetenten Partner an der Seite zu haben, der nicht aufgibt.
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Schlagworte blind | sehbehindert | So hilft der VdK | Rechtsberatung | Blindenlangstock | Hilfsmittel | Krankenkasse | Blepharospasmus
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