24. Februar 2016
So hilft der VdK

Betreuung während Reha: Rentenversicherung zahlt Fahrtkosten der Kinder

Wer kümmert sich um die Kinder, wenn man zur ambulanten Reha muss? Vor dieser Frage stand auch das VdK-Mitglied Myriam B. aus Nordrhein-Westfalen. Mit Hilfe des VdK-Kreisverbands Bergisch Land in Wuppertal setzte sie durch, dass die Rentenversicherung Rheinland die Fahrtkosten der Kinder zur Nachmittagsbetreuung im Rahmen der sogenannten Haushaltshilfe bezahlt.

Symbolfoto: Unterschiedliche Ticket-Chipkarten für den öffentlichen Personennahverkehr, darunter ein
© Imago/bonn-sequenz

Myriam B. hatte schon länger gesundheitliche Probleme und beantragte daher bei der Rentenversicherung eine medizinische Rehabilitation. Diese wurde auch bewilligt, und zwar als ambulante Reha zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben. Für die dringend erforderliche Maßnahme musste Myriam B. regelmäßig von ihrem Wohnort Velbert nach Wuppertal fahren. Doch wer kümmerte sich in dieser Zeit um die beiden schulpflichtigen Kinder? Und wer kam für die Kosten auf?

Weder Mutter noch Vater konnten die Kinder von der Schule abholen und zur Nachmittagsbetreuung bringen. Diese mussten mit öffentlichen Verkehrsmitteln ins Jugendzentrum fahren. Myriam B. wandte sich an die Rentenversicherung Rheinland und beantragte, dass diese die Kosten für das sogenannte „Schoko-Ticket“ der beiden Kinder in Höhe von monatlich insgesamt 66,70 Euro übernimmt. Das Ticket ist ein Abonnement für den öffentlichen Personennahverkehr in NRW speziell für Kinder und Jugendliche. Doch die Rentenversicherung lehnte ab. Der Widerspruch blieb erfolglos. Daraufhin übergab Myriam B. die Angelegenheit dem VdK.

Versorgungslücke schließen

Die Juristen Uwe Wittkowski und Olga Weinberg vom VdK-Kreisverband Bergisch Land nahmen sich der Sache an. Der VdK erhob Klage beim Sozialgericht Düsseldorf. Myriam B. müsse nicht für die Fahrtkosten aufkommen. Es sei Sache der Rentenversicherung, die Versorgungslücke zu schließen, indem sie die Fahrtkosten im Rahmen der Haushaltshilfe für die Zeit der Rehabilitation übernehme.

Nach erneuter Prüfung erkannte die Rentenversicherung Rheinland den Anspruch an und zahlte das „Schoko-Ticket“ für die beiden Kinder. VdK-Mitglied Myriam B. war froh, dass die Angelegenheit dank der Unterstützung des VdK letztendlich ohne einen Streit vor Gericht beigelegt werden konnte.

sko

Schlagworte Kinder | Betreuung | Rehabilitation | Reha | Kinderbetreuung | Kosten | Kostenübernahme

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