Kompetente Beratung im Sozialrecht

Ob zu Rente, Pflege, Gesundheit oder Behinderung: Der Sozialverband VdK berät seit über 75 Jahren im Sozialrecht. Jedes Jahr erkämpft der VdK für seine Mitglieder in zahlreichen gerichtlichen Verfahren Millionen an Nachzahlungen.

Ein freundlicher VdK-Berater legt einer jungen Frau eine VdK-Beitrittserklärung hin. Er hält einen Stift. Im Hintergrund sieht man viele Aktenordner.
© VdK

Von Beratung bis Klagebegleitung: Das bietet der Sozialverband VdK

Wer sozialrechtliche Probleme hat, sollte sich an den Sozialverband VdK wenden. Unsere Externer Link:Landesverbände helfen den mehr als 2,3 Millionen VdK-Mitgliedern und beraten sie zu allen Themen aus dem Sozialrecht. Sie helfen in den bundesweiten Rechtsberatungsstellen zum Beispiel beim Erstellen von Anschreiben und Widersprüchen und begleiten die Ratsuchenden in Klageverfahren vor Gericht. Jedes Jahr erkämpfen so die VdK-Landesverbände in zahlreichen gerichtlichen Verfahren Millionen an Nachzahlungen.

„Ohne die Unterstützung des VdK hätte ich niemals geklagt. Ich konnte meine Aussicht auf Erfolg ja nicht einschätzen und hätte Angst gehabt, dass ich am Ende auf den Prozesskosten sitzen bleibe.“

Olaf Alber, VdK-Mitglied

Die VdK-Landesverbände beraten Externer Link:Mitglieder vor allem in diesen Rechtsgebieten:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Soziale Pflegeversicherung
  • Rehabilitation
  • Behinderung und Schwerbehindertenrecht
  • Sozialhilferecht
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Arbeitslosenversicherung/Arbeitslosengeld II
  • Soziales Entschädigungsrecht

„Es war ein harter Weg, aber er hat sich gelohnt. Ich bin dem VdK sehr dankbar und empfehle ihn gerne weiter.“

Jutta Löppen-Pohl, VdK-Mitglied

Erfolgsgeschichten

News-Karussell
Eine ältere Frau stzt auf einem geschlossenen Toilettendeckel, sie hält sich mit beiden Händen an einem Haltegriff fest, der neben der Toilette angebracht ist.
Kategorie Erfolgsgeschichte Barrierefreiheit

VdK erstreitet Zuschuss zum Badumbau

Erst als der VdK NRW vor dem Sozialgericht klagt, gewährt die Pflegekasse einer an Demenz erkrankten Frau mit Pflegegrad 4 den Zuschuss zum Badumbau. Der Umbau ermöglicht den Angehörigen, die Seniorin weiterhin zu Hause zu pflegen. 

Mitglied werden