Leichter Rollator auf Rezept
Rollator-Modelle, deren Kosten von den Krankenkassen übernommen werden, taugen oft kaum für den Alltag: Meist sind sie zu schwer und unhandlich. Leichte und teurere Rollatoren gibt es in Ausnahmefällen aber auch auf Rezept.
Bei Atemnot, Muskel- und Gelenkerkrankungen
Wer einen Rollator verordnet bekommt, hat grundsätzlich Anspruch auf eine kostengünstige Gehhilfe. Die Standardmodelle, für die nur eine Zuzahlung geleistet werden muss, sind jedoch meist aus Stahl und wiegen mehr als zehn Kilogramm. Wer einen leichteren Rollator haben möchte, muss in der Regel zumindest einen Teil der Kosten aus eigener Tasche zahlen.
Bei bestimmten Erkrankungen wie schwerer Atemnot, Muskel- und Gelenkerkrankungen bewilligen die Krankenversicherungen ausnahmsweise auch teurere Modelle. Dazu braucht es die Mithilfe des Haus- oder Facharztes, der den Patienten bei der Anschaffung beraten sollte: Auf der Verordnung beschreibt er die Erkrankung und begründet, warum der Patient einen Leichtgewicht-Rollator benötigt, oder welche Zusatzausstattung die Gehhilfe haben muss. Außerdem sollte er ein Maximalgewicht angeben. Er kann auch die Nummer im Hilfsmittelverzeichnis direkt ins Rezept schreiben.
Wird die Kostenübernahme abgelehnt, muss schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Der Sozialverband VdK ist seinen Mitgliedern gerne dabei behilflich.