Auf einen Blick
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Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, bei denen "nur" ein Grad der Behinderung von 30 oder 40 festgestellt wurde. Dazu müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
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Auswirkung der Gleichstellung
Gleichgestellte behinderte Menschen haben den besonderen Kündigungsschutz wie schwerbehinderte Menschen. Aber: Nicht alle Nachteilsausgleiche, die schwerbehinderte Menschen haben, gelten auch für gleichgestellte Menschen. Wer gleichgestellt ist, hat zum Beispiel keinen Anspruch auf Zusatzurlaub.
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Gleichstellung beantragen
Betroffene, bei denen die Voraussetzungen für die Gleichstellung zutreffen, können einen Antrag bei ihrer Arbeitsagentur am Wohnort stellen. Man muss den Arbeitgeber nicht darüber informieren - er erfährt allerdings davon, wenn die Arbeitsagentur ihm einen Fragebogen zuschickt.