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Einkommen oder Entschädigung? – Pflegegeld ist nicht für jeden steuerfrei

Von: Annette Liebmann

Einnahmen müssen in Deutschland grundsätzlich versteuert werden. Das Pflegegeld bildet jedoch eine Ausnahme. Dennoch gibt es Fälle, in denen es beim Finanzamt angeben werden muss.

Eine Frau und ein älterer Mann im weißen Bademantel gehen eine Treppe hinauf, die Frau hält unterstützend die Hand des älteren Mannes.
Wer zu Hause gepflegt wird, hat unter Umständen Anspruch auf Pflegegeld. Meist ist dies steuerfrei, aber nicht immer – mehr im Artikel. © IMAGO / photothek / Ute Grabowsky

Was ist das Pflegegeld?

Das Pflegegeld ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung (siehe dazu Externer Link:§ 37 SGB 11). 

Anspruch auf Pflegegeld haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, die Externer Link:zu Hause gepflegt werden und Kombileistungen oder gar keine Pflegesachleistungen beziehen. Das Pflegegeld überweist die Pflegekasse monatlich. Über den Betrag können Pflegebedürftige frei verfügen und selbst bestimmen, wie sie ihn verwenden möchten. Sie können die Pflegegeldleistung an ihre Pflegeperson weitergeben, sind dazu aber nicht verpflichtet. Sie können es auch für sich selbst verwenden und sich damit Hilfen „einkaufen“. 

Mit dem Pflegegeld sollen die Pflegebedürftigen in der Lage sein, den Personen, die sich um sie kümmern (Verwandte, Bekannte, Nachbarn, Freunde …), eine Aufwandsentschädigung zu bezahlen. Das Pflegegeld geht also nicht an einen ambulanten Pflegedienst, sondern an Angehörige oder andere ehrenamtlich Tätige.

Für wen ist das Pflegegeld steuerfrei?

Da das Pflegegeld eine Sozialleistung ist, ist es für die Pflegebedürftigen selbst steuerfrei. Geben sie es an pflegende Angehörige weiter, müssen diese ebenfalls keine Steuern darauf entrichten. 

Zu den Angehörigen zählen neben den Partnern, Geschwistern, Eltern und Kindern auch Nichten und Neffen, Tanten und Onkel, Schwägerinnen und Schwager sowie Pflegeeltern und Pflegekinder. 

Steuerfrei bleibt das Pflegegeld auch für Menschen, die zwar nicht zur Verwandtschaft zählen, aber eine enge Beziehung zur oder zum Pflegebedürftigen haben und sich sittlich verpflichtet fühlen (Externer Link:siehe § 33 Abs. 2 EStG), sich um sie oder ihn zu kümmern. Das sollte man sich vom Finanzamt jedoch bestätigen lassen, denn dieses prüft im Einzelfall, ob versteuert werden muss oder nicht.

Wer muss das Pflegegeld bei der Steuer angeben?

Alle anderen Personen müssen das Pflegegeld in ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Darunter fallen 

  • Privatpersonen, die nicht mit der oder dem Pflegebedürftigen verwandt oder befreundet sind,
  • sowie alle Personen, die die Pflege erwerbsmäßig betreiben und mit denen ein Vertrag geschlossen wurde. 

Vorsicht: Auch Pflegepersonen, die vom Angehörigen für dessen Pflege mehr als nur das Pflegegeld bekommen, müssen diese Einkünfte beim Finanzamt anzeigen.

Info: Wie hoch ist das Pflegegeld?

Das Pflegegeld ist nach Pflegegrad gestaffelt:

Pflegegrad Höhe des Pflegegeldes pro Monat
1 kein Anspruch
2 347 Euro
3 599 Euro
4 800 Euro
5 990 Euro