Kategorie Aktuelle Meldung Pflege Pflegeversicherung

Zukunft der Pflege: Zugang zu Pflegegraden nicht verschärfen

Von: Kristin Enge

Ein Vorschlag der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ sorgt für Unruhe: Die Schwellenwerte für die Anerkennung der Pflegegrade 1, 2 und 3 sollten zukünftig angehoben werden. Diese wären dadurch schwerer zu erreichen. 

Blick in ein dunkles Wohnzimmer. Im Vordergrund steht ein Rollator. Im Hintergrund sieht man eine sitzende Person, die von einer anderen Person, die sich über sie beugt, gefüttert wird. Symbolfoto für Angehörigenpflege
© IMAGO / Funke Foto Services

VdK befürchtet Überforderung von Angehörigen

Der Sozialverband VdK erteilt Externer Link:dem Vorschlag eine klare Absage. „Werden die Schwellenwerte erhöht, ändert das nichts daran, dass Menschen in Deutschland einen Pflegebedarf haben“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Es bedeutet vielmehr, dass sie erst später Leistungen aus der Externer Link:Pflegeversicherung erhalten – also dann, wenn sich ihr Zustand bereits weiter verschlechtert hat.“

Damit wird das eigentliche Ziel verfehlt, schwere Externer Link:Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich hinauszuzögern. Gerade zu Beginn sind Prävention und Rehabilitation entscheidend. Diese können die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen erhalten und ein Abrutschen in höhere Pflegegrade verhindern. „Wer die Schwellenwerte anhebt, schwächt die Vorsorge, überfordert Externer Link:Angehörige und treibt die Pflegekosten auf Dauer nach oben“, warnt Bentele.

Änderung wäre verkappte Leistungskürzung

Konkret würde die Anhebung des Schwellenwerts bei Neubegutachtungen für den Externer Link:Pflegegrad 1 bedeuten, dass dieser nicht mehr bei 12,5 bis unter 27 Punkten vergeben würde, sondern erst bei 15 bis unter 30 Punkten. Ähnlich sollen auch die Werte für die Pflegegrade 2 und 3 erhöht werden. 

Die Krankenkasse AOK Externer Link:hat berechnet, wie sich eine solche Anhebung bei Neubegutachtungen auswirken könnte. Dazu hat sie die Ergebnisse der Begutachtungen ihrer Versicherten aus dem Jahr 2024 herangezogen und die von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Schwellenwerte zugrunde gelegt: Die AOK kam zu dem Ergebnis, dass bei fast 5,6 Prozent aller Begutachtungen kein Pflegegrad zuerkannt worden wäre und bei rund 14 Prozent ein niedrigerer Pflegegrad. 

„Das wäre aus unserer Sicht eine Leistungskürzung, die mit Sparzwängen begründet wird. Das Finanzproblem der Pflegeversicherung darf nicht auf Kosten der Unterstützung und der Würde der Pflegebedürftigen gelöst werden“, stellt Bentele klar. 

Jährlich werden große Beträge aus der sozialen Pflegeversicherung (SPV) für Leistungen verwendet, die der ganzen Gesellschaft nutzen. Im Jahr 2025 wurden beispielsweise 4,74 Milliarden Euro für die Rentenversicherungsbeiträge pflegender Angehöriger aufgewendet. Hinzu kommen weitere Ausgaben wie die Ausbildungsumlage und die beitragsfreie Familienversicherung. „Hier handelt es sich um versicherungsfremde Leistungen. Diese müssen aus Steuermitteln finanziert werden“, fordert Bentele.

Weitere 5,2 Milliarden Euro hat die Bundesregierung während der Corona-Pandemie aus der SPV entnommen, aber nie zurückgezahlt. Gegen diese Zweckentfremdung von Beiträgen führt der VdK seit Ende 2025 Klagen. Hier mehr dazu erfahren: Externer Link:VdK klagt gegen Zweckentfremdung von Pflegebeiträgen

Was fordert der VdK?

Der VdK wird alle weiteren Vorschläge sorgfältig prüfen. Er dringt darauf, zumindest eine Studie des IGES-Instituts zur Entwicklung der Pflegebedürftigkeit abzuwarten, deren Ergebnisse im zweiten Quartal 2026 vorliegen sollen. Der Fokus der Reformen sollte auf der Sicherstellung der Pflege liegen. Bentele fordert, verstärkt renditeorientierte Kapitalbeteiligungsgesellschaften als Betreiber von Pflegeeinrichtungen in den Blick zu nehmen. Diese ziehen viel Geld aus dem System ab.

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