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Warten auf die Prüfung: Zertifizierung von Assistenzhunden ist nicht geregelt

Von: Kristin Enge

Seit dem 1. Juli 2024 können Assistenzhunde keine zertifizierte Prüfung mehr ablegen, denn es fehlt eine Zertifizierungsstelle, die Hundeschulen nach den Vorgaben der Assistenzhundeverordnung akkreditieren darf. Außerdem: Der VdK sucht Musterkläger.

Ein Assistenzhund mit einem orangenen Geschirr.
© IMAGO / Funke Foto Services / Lars Fröhlich

VdK: Teilhabe von Menschen mit Behinderung erheblich eingeschränkt

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMASkurz fürBundesministerium für Arbeit und Soziales) will nun eine weitere Übergangsregelung schaffen. 

Ohne eine Zertifizierung dürfen Assistenzhunde nicht an Orte wie Arztpraxen, Geschäfte oder Museen mitgenommen werden. Sie gelten dann als normale Hunde. Auch die kostenlose Mitnahme von Assistenzhunden im öffentlichen Nahverkehr entfällt. 

Das schränkt die Teilhabe von Menschen mit körperlichen oder psychischen Einschränkungen, die auf Assistenzhunde angewiesen sind, erheblich ein, kritisiert der Sozialverband VdK.

Unklar, wann die Zertifizierungsstelle kommt

Bisher ist unklar, wann es eine neue Zertifizierungsstelle für die Akkreditierung von Hundeschulen geben wird. Das BMASkurz fürBundesministerium für Arbeit und Soziales will nun sicherstellen, dass die Mensch-Assistenzhund-Teams anerkannt werden, die ihre Prüfung bisher nicht ablegen konnten. 

Es will zudem regeln, dass zumindest vorübergehend dann auch nicht zugelassene Hundeschulen Assistenzhunde prüfen und zertifizieren können. Diese sollen schriftlich darlegen, dass die Ausbildung den inhaltlichen Qualitätsanforderungen der Assistenzhundeverordnung entspricht. 

Beides soll bei der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes beschlossen werden. Laut BMASkurz fürBundesministerium für Arbeit und Soziales ist ein Kabinettsbeschluss noch in diesem Jahr geplant.

Musterstreitverfahren zu Assistenzhunden: VdK sucht Musterkläger

Die Bundesrechtsabteilung des Sozialverbands VdK sucht Interessierte für ein Musterstreitfahren zur Bewilligung eines Assistenzhundes. Voraussetzung sind eine körperliche Behinderung und ein bereits beantragter Assistenzhund. Liegt eine Ablehnung vor, sollte diese idealerweise nicht älter als ein Monat sein. Interessierte melden sich bitte unter: Externer Link:assistenzhund@vdk.de