Kategorie Aktuelle Meldung Gesundheitssystem

Wenn der Kassenbeitrag zum Armutsrisiko wird

Von: Jörg Ciszewski

Ein VdK-Mitglied kann nach der Trennung von ihrem verbeamteten Ehemann nicht wieder in die GKVkurz fürGesetzliche Krankenversicherung wechseln. Die sogenannte 9/10-Regelung greift hier nicht. Der VdK sieht die bestehende Gesetzeslage sehr kritisch und fordert Änderungen.

Ein Figürchen, das einen wohnungslosen Mann darstellen soll, sitzt auf einer Parkbank. Das Figürchen und die Bank stehen auf einer Wörterbuchseite, dort ist das Wort "privatversichert" gelb markiert.
Ein Wechsel in die Private Krankenversicherung sollte sehr gut überlegt sein. Oft drohen im Alter sehr hohe Beiträge, die die Versicherten in den finanziellen Ruin stürzen können. © IMAGO / imagebroker

Keine Rückkehr in die GKV nach Scheidung

Claudia H. (Name ist der Redaktion bekannt) ist über ihren Mann in der privaten Krankenversicherung (PKVkurz fürPrivate Krankenversicherung) versichert. Wegen ihrer bevorstehenden Scheidung fürchtet sie den finanziellen Ruin – denn dann muss sie die voraussichtlich vierstelligen Versicherungsbeiträge voll selbst bezahlen. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKVkurz fürGesetzliche Krankenversicherung) bleibt ihr verwehrt. 

Bisher werden 70 Prozent ihres Beitrags zur PKVkurz fürPrivate Krankenversicherung durch die Beihilfe übernommen. Nach einer Scheidung würde dieser Zuschuss wegfallen. Claudia H. müsste dann rund 1000 Euro im Monat bezahlen. Dafür und für die restlichen Lebenshaltungskosten reicht das Einkommen der 64-Jährigen aber nicht aus.

Als sie Ende der 1980er-Jahre heiratete, war Claudia H. als Krankenschwester gesetzlich krankenversichert, genau wie ihr Mann, der nach dem Studium als Musikerzieher an einer Schule eingestellt wurde. Der erste Sohn kam zur Welt, und sie widmete sich hauptsächlich der Familie. Sie war durchgängig als Teilzeithonorarkraft an Musikschulen beschäftigt, auch nach der Geburt des zweiten Kindes – allerdings nicht sozialversicherungspflichtig. Ihr Wunsch nach einer Vollzeittätigkeit blieb danach aus unterschiedlichen Gründen unerfüllt. 

Keine gesetzliche Versicherung trotz Job

Im Jahr 2004 wurde ihr Mann über ein Seiteneinstiegsverfahren verbeamtet. Er konnte deshalb entscheiden, ob er sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert. „Wir waren da sehr unterschiedlicher Auffassung“, sagt Claudia H. im Rückblick. Für ihn sei die Aussicht auf geringere Versicherungsbeiträge plus Beihilfe ausschlaggebend gewesen. „Es gelang mir nicht, ihn vom Verbleib im gesetzlichen Solidarsystem zu überzeugen. Ein Kompromiss, dass nur ich freiwillig in der GKV bleibe, war für mich nicht bezahlbar. Meine Honorareinkünfte lagen immer unterhalb der Sozialversicherungspflichtgrenze.“

Damals sei ihr von unterschiedlicher Seite erklärt worden, nach Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit sei eine sofortige Rückkehr in die GKVkurz fürGesetzliche Krankenversicherung möglich. Sie stimmte schließlich der privaten Krankenversicherung über ihren Gatten zu. Nachdem sich das Ehepaar getrennt hatte, fand Claudia H. mit 57 Jahren eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Sie fiel aus allen Wolken, als sie erfuhr, dass sie sich dennoch nicht gesetzlich krankenversichern kann.

9/10-Regel trifft für VdK-Mitglied nicht zu

Eine Rückkehr in die GKVkurz fürGesetzliche Krankenversicherung ist nämlich seit Juli 2000 ab einem Alter von 55 Jahren grundsätzlich nicht möglich. Darüber wurde sie von keiner Seite informiert. Einen Sonderfall für die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner (KVdRkurz fürKrankenversicherung der Rentner) – das ist ein besonderer Versicherungsstatus in der GKVkurz fürGesetzliche Krankenversicherung für Rentner – bildet die 9/10-Regel: Wenn jemand in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens mindestens neun Zehntel dieser Zeit gesetzlich krankenversichert war, besteht die Möglichkeit der Versicherung in der KVdRkurz fürKrankenversicherung der Rentner, auch wenn die Person zuvor privat versichert war. 

Doch Claudia H. erfüllt diese Voraussetzung nicht, obwohl sie bis 2004 insgesamt 26 Jahre gesetzlich krankenversichert war. Sie ist sicher: Die Beiträge für die private Krankenversicherung werden sie finanziell ruinieren. Im Fall der Scheidung wird sie auf staatliche Unterstützung angewiesen sein.

VdK fordert einheitliche Krankenversicherung für alle

Der Sozialverband VdK sieht die bestehende Gesetzeslage sehr kritisch. VdK-Präsidentin Verena Bentele fordert, dass ein Wechsel aus der PKVkurz fürPrivate Krankenversicherung in die GKVkurz fürGesetzliche Krankenversicherung auch im Alter möglich sein muss. „Altersrückstellungen aus der PKV sollten dann mit in die GKV genommen werden können. Sonst würde die GKV ein Minusgeschäft machen und die PKV ungerechterweise profitieren“, erklärt sie. 

Nach Ansicht des VdK müssen alle Beamtinnen und Beamte die Möglichkeit einer gesetzlichen Krankenversicherung bekommen. „Das Ziel muss eine einheitliche solidarische Krankenversicherung sein, in die alle Bürgerinnen und Bürger einzahlen“, so Bentele. „Den VdK erreichen viele Zuschriften von Rentnerinnen und Rentnern, die wegen der Versicherung in der PKV von Altersarmut betroffen sind. Der Wechsel in die PKV sollte in jedem Fall sehr gut überlegt sein.“

Lesen Sie auch

News-Karussell
Video-Beitrag Thumbnail "VdK gibt dir Recht" mit Portrait von Ronny Hübsch
Kategorie Gesundheitssystem

Von der Privaten zurück in die Gesetzliche – wie gelingt der Krankenkassenwechsel?

Stellen Sie sich vor, Sie hatten jahrelang eine private Krankenversicherung, die Ihnen eine gewisse Flexibilität und maßgeschneiderte Leistungen ermöglichte. Doch plötzlich ändern sich Ihre Lebensumstände – so stellt sich bspw. Nachwuchs…

Aufnahme eines älteren Paares, von diesem ist nur die Rückenansicht zu sehen, sie sitzen gemeinsam auf einer Bank im Freien und Blicken ins Grüne, die Frau lehnt mit dem Kopf auf den Schultern ihres Partners, dieser legt seinen Arm um sie.
Kategorie Rente Gesundheit Gesundheitssystem

70: Krankenversicherung der Rentner erklärt: Alles Wichtige im Überblick

Die Krankenversicherung der Rentner (KVdRkurz fürKrankenversicherung der Rentner) ist eine wichtige Absicherung im Ruhestand. Ddoch viele kennen die Details nicht: Wer hat Anspruch, welche Voraussetzungen gelten, und welche Vorteile bietet sie? In dieser Episode erklärt…

Die Bildmontage zeigt Wegweiser mit der Aufschrift "Kassenmedizin" und "Privatmedizin"
Kategorie Aktuelle Meldung Gesundheit Gesundheitssystem

Private Krankenversicherung: „Teuer ist nicht automatisch top“

Die private Krankenversicherung bietet nicht automatisch den besseren Schutz im Krankheitsfall. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest in einem aktuellen Test. Sie hat insgesamt 1245 Tarifkombinationen geprüft.

Eine Terminkalender, in den handschriftlich eingetragen ist "Krankenkasse wechseln".
Kategorie Gesundheit Gesundheitssystem

Kassenwechsel: Nicht in jedem Fall sinnvoll

Zum Jahreswechsel hatten die meisten gesetzlichen Krankenkassen die Beiträge erhöht. Bis Ende Januar haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Auch später ist ein Wechsel noch möglich. Versicherte sollten aber überlegen, ob dies sinnvoll…