Kategorie Aktuelle Meldung Rente Rentenbesteuerung

Weniger Aufwand für Rentner: DRV meldet Daten automatisch ans Finanzamt

Von: Kristin Enge

Die Deutsche Rentenversicherung (DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung) übermittelt alle steuerrechtlich relevanten Beträge an die zuständigen Finanzämter. Zudem versendet sie kostenlose Bescheinigungen über die Daten.

Ein Steuerformular "Renten und andere Leistungen", darauf liegt ein Brief mit dem Logo der Deutschen Rentenversicherung
Auch Rentnerinnen und Rentner können steuerpflichtig sein. © picture alliance/SZ Photo/Wolfgang Filser

Papierformular: Kein Eintragen von Hand notwendig

Haben Rentnerinnen und Rentner steuerpflichtige Einkünfte, die insgesamt über dem jährlichen Grundfreibetrag liegen, müssen sie eine Steuererklärung abgeben. Eingerechnet werden neben der gesetzlichen Altersrente auch Externer Link:Erwerbsminderungs- und Externer Link:Hinterbliebenenrenten. Der Grundfreibetrag lag im Jahr 2025 für Alleinstehende bei 12.096 Euro und für Verheiratete bei 24.192 Euro.

Grundsätzlich übermittelt die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung die Daten zu den Rentenbezügen und bestimmten Altersvorsorgeaufwendungen automatisch an das zuständige Finanzamt. Dadurch ist es meist nicht mehr nötig, die Werte von Hand in die Papierformulare einzutragen. 

Wann muss man doch die Werte eintragen?

Wer die Steuererklärung jedoch im Elster-Portal erstellt oder eine kommerzielle elektronische Steuersoftware verwendet, muss die Rentendaten dort in der Regel selbst eintragen. Das gilt insbesondere dann, wenn sich Steuerpflichtige das Ergebnis der Berechnung vorab anzeigen lassen möchten. Dann können sie bei der DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung die kostenlose Bescheinigung „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ anfordern. Sie enthält neben den steuerrechtlich relevanten Beträgen auch Hinweise, in welche Zeilen der Steuerformulare – etwa der „Anlage R“ – diese einzutragen sind.

Die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung verschickt diese Bescheinigung nur, wenn sie einmal angefordert wurde. Das ist auf dieser Webseite möglich: Externer Link:www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung

Rentnerinnen und Rentner erhalten diese anschließend in gedruckter Form per Post. In den Folgejahren versendet die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung das Schreiben dann automatisch. Wie die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung mitteilt, wird es in der Regel zwischen Mitte Januar und Ende Februar zugestellt.

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