Kategorie Aktuelle Meldung Rente Mütterrente

Weichen in der Rentenpolitik gestellt

Von: Julia Frediani

Die Bundesregierung hat mit einem Kabinettsbeschluss die Weichen für eine Stabilisierung des Rentenniveaus und die Ausweitung der Mütterrente gestellt. Der VdK hält an seiner Forderung nach einem Rentenniveau von 53 Prozent fest.

Eine Regionalbahn fährt am Kölner Hauptbahnhof, man sieht zahlreiche Gleise und Weichen der Strecke.
© IMAGO / Panama Pictures / Christoph Hardt

Wichtige Zukunftsversprechen

VdK-Präsidentin Verena Bentele betont, wie wichtig diese Entscheidungen für die Versicherten sind: „Die Festschreibung des Rentenniveaus bei 48 Prozent und die Angleichung der Mütterrente sind wichtige Zukunftsversprechen für die Bürgerinnen und Bürger. Dass beide Projekte aus Steuermitteln finanziert werden, schont die Versicherten.“

Trotz dieser positiven Nachrichten in der Externer Link:Rentenpolitik bleiben Wermutstropfen: Die Stabilisierung des Rentenniveaus gilt vorerst nur bis zum Jahr 2031. Bentele erklärt, dass eine Anhebung des Rentenniveaus das Hauptziel des Sozialverbands VdK bleibt: „Wir fordern weiterhin eine nachhaltige Erhöhung des Rentenniveaus auf 53 Prozent. Angesichts des demografischen Wandels und der zunehmenden Sorge vor Altersarmut wäre das ein starkes Signal an Millionen Menschen – und würde das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung stärken.“

Mütterrente soll 2027 erhöht werden

Die Externer Link:Mütterrente wird voraussichtlich zum 1. Januar 2027 erhöht. Damit werden Mütter endlich gleichgestellt, gleichgültig, ob ihr Kind bis oder nach 1992 geboren wurde. Gerade für die ältere Generation von Müttern ist diese Gleichstellung der Kindererziehungszeiten eine lang erhoffte Anerkennung ihrer Sorgearbeit unter erschwerten Bedingungen.

Konkret bedeutet diese Neuregelung, dass pro Kind ein zusätzlicher halber Entgeltpunkt, der 20,40 Euro monatlich brutto entspricht, ausgezahlt würde. Falls die pünktliche Auszahlung zum 1. Januar 2027 der Deutschen Rentenversicherung (DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung) technische Schwierigkeiten bereiten sollte, fordert der VdK eine rückwirkende Entschädigung.

VdK sieht die Aktivrente kritisch

Wichtig ist, dass beide Gesetzesvorhaben noch in diesem Herbst im Bundestag beschlossen werden. Weitere Projekte in der Rentenpolitik sind laut Koalitionsvertrag der Regierungsparteien die Einführung der sogenannten Externer Link:Aktivrente sowie eine Reform der betrieblichen Altersversorgung.

Der VdK bewertet die Pläne der Bundesregierung zur Aktivrente kritisch. Bei der Aktivrente sollen Rentnerinnen und Rentner monatlich bis zu 2000 Euro steuerfrei hinzuverdienen können. Bentele erklärt: „Die übergroße Mehrheit der über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitenden Menschen ist in Minijobs tätig und würde von der Steuerentlastung überhaupt nicht profitieren. Die Förderung der fitten Seniorinnen und Senioren mit guten Einkommen und das Vernachlässigen derjenigen, die aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund der Pflege von Angehörigen nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können, verschärft die Spaltung.“

Sie fordert einen Dialog zwischen Politik sowie Arbeitgeberinnen und -gebern, wie es mehr ältere Beschäftigte gesund bis zur Regelaltersgrenze schaffen: Bessere Rahmenbedingungen für die Erwerbsarbeit braucht es im Besonderen für pflegende Angehörige und Menschen mit Schwerbehinderung. Sie benötigen flexible Arbeitszeitmodelle und inklusive Arbeitsplätze. Bentele sagt: „Sie brauchen einen starken Sozialstaat.“

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