Auf einen Blick
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Medizinische Notwendigkeit ist Voraussetzung
Die Krankenkasse übernimmt Fahrtkosten nur, wenn eine ärztlich bestätigte medizinische Notwendigkeit besteht – zum Beispiel für stationäre Behandlungen oder regelmäßig notwendige Therapien wie Dialyse oder Chemotherapie.
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Genehmigungspflicht bei ambulanten Fahrten
Fahrten zu ambulanten Behandlungen müssen vorab von der Krankenkasse genehmigt werden, es sei denn, es handelt sich um einen akuten Notfall.
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Kostenübernahme bei bestimmten Voraussetzungen
Anspruch auf Kostenübernahme besteht auch bei schwerer Mobilitätseinschränkung, z. B. mit Pflegegrad 4 oder 5 oder bestimmten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis.