Kategorie Aktuelle Meldung Pflege Pflegehilfsmittel

Vorsicht bei digitalen Pflegeanträgen

Von: Jörg Ciszewski / Annette Liebmann

Immer mehr private Online-Anbieter werben damit, bei ihnen einen Antrag auf Feststellung eines Pflegegrads zu stellen. Doch dahinter stecken meist wirtschaftliche Interessen. Die Verbraucherzentrale hat wegen Irreführung geklagt.

Ein Mann im weißen Hemd trägt blaue Einweg-Handschuhe. Vor der Brust hält er einen schlichten Pappkarton und eine medizinische Schutzmaske.
Ungewollt mit Hilfsmitteln beliefert, die auch noch wenig wert sind: Das passierte einigen Ratsuchenden, die online einen Pflegeantrag bei einem unseriösen Anbieter stellten. © Александр Беспалый - stock.adobe.com

Unbemerkt Abo für "Pflegebox" abgeschlossen

Wenn jemand pflegebedürftig wird, muss es oft schnell gehen. Da wäre es gut, wenn man mit ein paar Mausklicks den Pflegegrad beantragen könnte. Genau das versprechen einige Webseiten im Internet. Doch was auf den ersten Blick wie Unterstützung klingt, ist oft vielmehr der Versuch, den Pflegebedürftigen Hilfsmittel aufzudrängen, die die Pflegekassen kostenfrei gewähren. 

Das Geschäftsmodell dieser dubiosen Anbieter ist einfach: Mit der Beantragung eines Pflegegrads über deren Webseiten erklärt sich der Antragsteller oder die Antragstellerin – oft unbemerkt – auch mit der monatlichen Zusendung einer „Pflegebox“ einverstanden. 

Diese enthält in der Regel Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Masken. Eine Abfrage beim Antragstellenden, ob diese Materialien oder vielleicht andere Hilfsmittel benötigt werden, findet nicht statt. Die Kosten für die monatlich zugesandte Box lässt sich der Anbieter von der Pflegeversicherung pauschal erstatten und verdient daran. Denn die Pflegekasse zahlt monatlich bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel, der Wert der zugesandten Pflegebox ist wesentlich geringer.

Rechtliche Grauzone

Die Antragstellenden sind oft überrascht, wenn sie diese Box erhalten, denn sie haben sie nicht bewusst bestellt und zum Teil auch keine Verwendung für die gelieferten Hilfsmittel. Vielen ist nicht bekannt, dass Externer Link:Versicherten mit einem Pflegegrad 42 Euro monatlich zur Verfügung stehen, um tatsächlich benötigte Pflegehilfsmittel selbst kaufen zu können. Die Kosten werden von der Pflegekasse gegen Einreichung der Zahlungsbelege erstattet.

Das Geschäftsgebaren dieser Anbieter bewegt sich teilweise in einer rechtlichen Grauzone. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat unlängst Externer Link:gegen einen dieser Anbieter geklagt, der auf seiner Webseite in seinem Logo die Farben Schwarz-Rot-Gold der Bundesflagge verwendet. Damit erweckt er den Eindruck, es handle sich um eine staatliche Institution. 

VdK kritisiert Anbieter

Damit nicht genug: Die Perulatus GmbH warb mit einer angeblichen Erfolgsquote von 95 Prozent, wenn man über ihre Webseite einen Pflegeantrag stellt. Das Landgericht München untersagte diese Werbung, da sie irreführend sei.

Nicht untersagt wurde hingegen die Verwendung der Nationalfarben, da diese auch von anderen privaten Firmen genutzt werden. Mit einigen Anpassungen an seiner Webseite wirbt der Anbieter im Internet weiterhin für den digitalen Pflegeantrag.

Der Sozialverband VdK sieht solche Anbieter kritisch und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Beantragung eines Pflegegrads unkompliziert und schnell mit einem Anruf bei der Pflegekasse möglich ist.

Die Kassen bieten zudem eine Online-Antragstellung an, allerdings auf ihrer jeweiligen Webseite. Im Anschluss an die Beantragung schließt sich eine Externer Link:Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst an. Diese findet im Rahmen eines Hausbesuchs statt, der zuvor vereinbart wird.

Pflegegrad selbst beantragen (ohne unseriösen Anbieter): Wie geht das?

In unserem kostenlosen Herunterladen:Pflege-Ratgeber “Nächstenpflege” (PDF, 1.59 MB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm) finden Sie auf den Seiten 5 - 7 alles Wissenswerte. Den Ratgeber finden Sie weiter unten auf dieser Seite zum Herunterladen, ebenso unseren ausführlichen Herunterladen:Ratgeber zur Pflegebegutachtung (PDF, 775 KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm).

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